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Der Ablauf einer Statistik

Bedarfsermittlung und Gesetzgebung

Eine amtliche Statistik kann ausschließlich nur dann durchgeführt werden, wenn dies in einem Gesetz – meist einem Bundesgesetz oder einer Verordnung der EU – angeordnet ist.
Der Verabschiedung eines Gesetzes (z.B. "Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe") gehen intensive Untersuchungen über den Bedarf an den zu erhebenden Daten, die genaue Festlegung der zu erfragenden Merkmale, des Berichtskreises, der Periodizität u.a. sowie eine entsprechende Diskussion des Vorhabens im Kreis der Betroffenen und ihrer Verbände voraus. Ein gewichtiges Wort kommt hierbei dem Statistischen Beirat zu, einem Gremium, dem neben Vertretern der Statistischen Ämter Vertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Wissenschaft, der kommunalen Spitzenverbände, des Datenschutzes u.a. angehören.

Erhebung von Daten

Bei der Erhebung von Daten spielen Online-Meldeverfahren eine immer größere Rolle. Sie erlauben eine teilweise Datenvalidierung bereits zum Zeitpunkt der Eingabe und stellen die Daten nach verschlüsselter Übermittlung zum Statistischen Landesamt zur weiteren Bearbeitung für Folgeprozesse digital zur Verfügung. Andere Erhebungen stützen sich auf die Arbeit von Interviewern oder Erhebungsbeauftragten, wobei die Antworten z.T. gleich in mobile Endgeräte eingegeben werden, oder auf Telefon-Interviews. In zunehmendem Maße werden auch Verwaltungsregister zur Erhebung von Daten herangezogen.
Die traditionelle Form der Erhebung mittels Fragebogen, die vom Statistischen Landesamt verschickt und von den Auskunftgebenden ausgefüllt zurückgesandt werden, verliert immer mehr an Bedeutung.

Prüfung und Auswertung

In den Statistischen Landesämtern werden die Antworten auf Vollzähligkeit und Vollständigkeit überprüft. Die Auswertung erfolgt maschinell auf Servern der Statistischen Ämter nach für alle Bundesländer einheitlicher und arbeitsteilig erstellter Software. Diese prüft die Daten zunächst auf Plausibilität, indem z.B. die Einhaltung gewisser Größenrelationen untereinander geprüft wird. Festgestellte Unplausibilitäten werden angezeigt und nach Klärung des Sachverhaltes korrigiert. Erst das bereinigte Datenmaterial dient als Ausgangspunkt für die Berechnung der statistischen Ergebnisse.

Datenschutz und statistische Geheimhaltung

Statistische Ergebnisse sind stets Zusammenfassungen der Ausgangsdaten, sowohl in territorialer Hinsicht (z.B. Gemeinden, Kreise, Land) als auch in sachlicher Hinsicht (z.B. Altersgruppen, Wirtschaftszweige, Betriebsgrößenklassen). Die Einzeldaten verbleiben im abgeschotteten Bereich der Statistischen Ämter. Nur die zusammengefassten Ergebnisse, die keinen Rückschluss auf Einzelangaben ermöglichen, gelangen an die Öffentlichkeit.

Veröffentlichung

Die Statistischen Ergebnisse werden sowohl in elektronischer als auch gedruckter Form veröffentlicht. Die aktuellsten Ergebnisse aus allen Gebieten der amtlichen Statistik werden stets auf der Internetseite des TLS unter "Tabellen und Übersichten" zur kostenfreien Nutzung angeboten.
Das Veröffentlichungsverzeichnis gibt einen Überblick über alle weiteren Veröffentlichungen des Thüringer Landesamtes für Statistik. Diese stehen als Download überwiegend kostenlos zur Verfügung. Alle Veröffentlichungen können über den Vertrieb bzw. den Webshop des TLS auch als Druckausgabe erworben werden.
Dazu gehören die zahlreichen statistischen Fachberichte, die in unterschiedlicher Periodizität erscheinen, Querschnittsveröffentlichungen, die beliebten Faltblätter, Atlanten, Sonder- und Gemeinschaftsveröffentlichungen sowie Verzeichnisse.
Besonders zu erwähnen sind das "Statistische Monatsheft Thüringen" und das als Standardwerk jährlich erscheinende "Statistische Jahrbuch Thüringen". Dieses beschreibt sowohl das gesellschaftliche Leben als auch die Wirtschaft in Thüringen und enthält Informationen aus allen Bereichen der amtlichen Statistik.
Bei Bedarf können Newsletter mit Informationen zu allen neuen Veröffentlichungen, aber auch zu neuen Daten in der Online-Datenbank und Pressemitteilungen abonniert werden.
Auf Anforderung werden unter Beachtung der statistischen Geheimhaltung auch kostenpflichtige Sonderauswertungen vorgenommen.

© Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt – Postfach 90 01 63, 99104 Erfurt