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Definitionen und Erläuterungen

Gliederung nach dem Alphabet

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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWZ

BegriffSachgebietErläuterung
Objektbezogene AufwendungshilfenGebäude und Wohnen
Das sind Beihilfen zur Deckung oder Senkung laufender Aufwendungen einschließlich der für die Finanzierung zu entrichtenden Zinsen und Tilgungen, die von Bund, Ländern und Spezialinstituten gewährt werden (Aufwendungsdarlehen und –zuschüsse).
ObstanlagenLand- und Forstwirtschaft
Dazu zählen ertragfähige und noch nicht ertragfähige Anlagen von Obstbäumen und Obststräuchern ohne Vorkultur oder als Hauptnutzung mit Unterkultur; ab 2010 einschließlich Flächen mit Nussbäumen.
ODP (Ozone Depletion Potential)Umwelt
Der ODP-Wert eines Stoffes gibt sein Ozonabbaupotential relativ zum Ozonabbaupotential des Fluorchlorkohlenwasserstoffes (FCKW) R 11 (Trichlorfluormethan) an, d.h. ODP(R11) = 1.
Öffentlich geförderte KindertagespflegeÖffentliche Sozialleistungen
Sie bezeichnet die zeitweise Betreuung von Kindern bei einer von den Jugendämtern geförderten Tagespflegeperson (Tagesmutter oder auch Tagesvater). Sie ist neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.
Öffentliche Fonds, Einrichtungen und UnternehmenFinanzen der öffentlichen Haushalte
Als öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen werden Einheiten bezeichnet, die meist infolge der Ausgliederungen von öffentlichen Aufgaben aus der Kernverwaltung entstanden sind und ihre Finanzwirtschaft in einem separaten Rechnungswesen außerhalb der Kernhaushalte führen. Daneben können öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen durch Neugründungen entstehen oder dadurch, dass die Kernhaushalte an bereits existierenden Unternehmen die Mehrheit der Kapital- oder Stimmrechte erwerben. Öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Kernhaushalte mit mehr als 50% der Kapital- oder Stimmrechte – unmittelbar oder mittelbar – beteiligt sind. Sie können in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form geführt werden.
Öffentliche MüllabfuhrUmwelt
siehe   Müllabfuhr, öffentliche
Öffentliche UnternehmenVerkehr und Nachrichtenübermittlung
Bei öffentlichen Unternehmen sind am Grund- und Stammkapital oder vergleichbaren Kapitalausschüttungen ausschließlich Körperschaften öffentlichen Rechts beteiligt. Als öffentlich gelten auch Unternehmen, die zu 100% Tochterunternehmen von öffentlichen Unternehmen sind.
Öffentlicher BauBaugewerbe
Hoch- und Tiefbauten, die im Auftrag von Körperschaften des öffentlichen Rechts (u.a. Bund, Länder, Gemeinden, Träger der Sozialversicherung) und Organisationen ohne Erwerbszweck (z.B. Organisationen für gemeinnützige Zwecke) ausgeführt werden. Diese Bauten dienen öffentlichen Zwecken, wie sie überwiegend für die Ausübung staatlicher und kommunaler Funktionen benötigt werden (u.a. Gerichte, Finanzämter, Kasernen) bzw. die für Kirchen, caritative Organisationen, Gewerkschaften, politische Parteien usw. durchgeführt werden.
Öffentlicher BauherrGebäude und Wohnen
Als öffentlicher Bauherr gelten Kommunen, kommunale Wohnungsunternehmen sowie Bund und Land. Dies sind Unternehmen oder Einrichtungen, bei denen Kommune, Land oder Bund mit mehr als 50 % Nennkapital oder Stimmrecht beteiligt sind.
Öffentlicher BereichFinanzen der öffentlichen Haushalte
Hierzu zählen Bund, Lastenausgleichfonds, ERP-Sondervermögen, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, Zweckverbände und sonstige juristische Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit und die Sozialversicherungsträger* (* bei Schuldenaufnahme/-tilgung den anderen Bereichen zuzuordnen)
Ohne beruflichen AbschlussZensus
Unter der Ausprägung „ohne beruflichen Ausbildungsabschluss“ werden allen Personen die 15 Jahre und älter sind erfasst, die keinen beruflichen Abschluss haben bzw. noch nicht haben, sowie solche die ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert haben. Außerdem fallen hierunter auch Personen mit ausschließlich einer Anlernausbildung oder einem beruflichem Praktikum, die 1954 oder später geboren sind.
Ohne oder noch kein SchulabschlussZensus
Inkl. Abschluss nach höchstens 7 Jahren Schulbesuch (insbesondere Abschluss im Ausland).
OptionskreiseArbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit
Optionskreise (Optionskommunen) betreuen Arbeitslosengeld-II-Empfänger eigenständig ohne Hilfe der Bundesagentur für Arbeit (BA). Deren Daten zur Arbeitslosigkeit/zum Arbeitsmarkt finden nicht in jedem Fall Eingang in die Statistiken der BA. Teilweise nimmt die BA ergänzende Schätzungen vor. Einige Statistiken werden ohne Angaben zu den Optionskreisen (Optionskommunen) ausgewiesen. Optionskreise in Thüringen sind die kreisfreie Stadt Jena und der Landkreis Eichsfeld (seit 2005) sowie der Landkreis Greiz und der Landkreis Schmalkalden-Meiningen (seit 2012).
Organisationen ohne ErwerbszweckGebäude und Wohnen
Organisationen ohne Erwerbszweck sind Vereine, Verbände und andere Zusammenschlüsse, die gemeinnützige Zwecke verfolgen oder der Förderung bestimmter Interessen ihrer Mitglieder bzw. anderer Gruppen dienen. Zu ihnen gehören unter anderem Kirchen, Orden, religiöse und weltliche Vereinigungen, karitative Organisationen, Organisationen der Erziehung, Wissenschaft, Kultur sowie der Sport- und Jugendpflege, Organisationen des Wirtschaftslebens und der Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen und Wirtschaftsverbände, politische Parteien und sonstige, nicht auf die Erzielung eines wirtschaftlichen Ertrages ausgerichtete Zusammenschlüsse.
Örtliche Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IXHierbei handelt es sich um die Landkreise und kreisfreien Städte.
Örtliche Träger der JugendhilfeÖffentliche Sozialleistungen
Hierbei handelt es sich um Jugendämter.
Örtliche Träger der SozialhilfeÖffentliche Sozialleistungen
Hierbei handelt es sich um die Sozialämter.
Örtliche Träger der SozialhilfeHierbei handelt es sich um die Landkreise und kreisfreien Städte.
Örtliche Verbrauchs- und AufwandssteuernFinanzen der öffentlichen Haushalte
Zu den örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern zählen u.a. die Vergnügungssteuer, die Hundesteuer, die Jagdsteuer und sonstige Steuern sowie die steuerähnlichen Einnahmen.
Ozonschichtschädigende StoffeUmwelt
Als geregelte Stoffe gelten die ozonschichtschädigenden Stoffe nach Anhang I und II der EG-Verordnung Nr. 2037/2000. Hierzu zählen voll- oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW, H-FCKW), Halone, Tetrachlorkohlenstoff, 1,1,1-Trichlorethan, Methylbromid, teilhalogenierte Fluorbromkohlenwasserstoffe und Bromchlormethan.

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