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Definitionen und Erläuterungen

Gliederung nach dem Alphabet

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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWZ

BegriffSachgebietErläuterung
Illegale DrogenAls illegale Drogen bezeichnet man jene Drogen, deren Besitz, Konsum oder Handel im Betäubungsmittelgesetz geregelt ist.
ImmissionenUmwelt
Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Index der ProduktionBergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Der Index der Produktion wird für die Wirtschaftszweige des Produzierenden Gewerbes (ohne Fernwärmeversorgung und Ausbaugewerbe) berechnet. Die Fortschreibung bei den Wirtschaftszweigen erfolgt im Wesentlichen anhand der monatlichen Produktionserhebung, bei der mindestens 75 Prozent der Gesamtproduktion eines Wirtschaftszweiges erfasst wird. Der Produktionsindex soll die eigene wirtschaftliche Leistung eines Wirtschaftszweiges beschreiben, und zwar zu Preisen des Basiszeitraumes. Der jeweilige Anteil an der Bruttowertschöpfung wurde aus der Kostenstrukturerhebung ermittelt. Es handelt sich um einen Mengenindex, weitestgehend nach Laspeyres, für fachliche Betriebsteile auf Basis des jeweiligen Basisjahres, dargestellt als Durchschnitt der Monatsindizes.
Index des AuftragseingangsBergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Der Index des Auftragseingangs wird für ausgewählte Wirtschaftszweige des Verarbeitenden Gewerbes berechnet. Es handelt sich um einen Volumenindex für fachliche Betriebsteile (preisbereinigt) auf Basis des jeweiligen Basisjahres, dargestellt als Durchschnitt der Monatsindizes.
Index des AuftragseingangsBaugewerbe
Der Index des Auftragseingangs wird preisbereinigt (Volumenindex) berechnet. Die Gewichtung der einzelnen Bauarten erfolgt mit den Auftragseingangsanteilen des jeweiligen Basisjahres.
IndikationsstellungGesundheitswesen
Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig im Falle
- einer medizinischen Indikation (§ 218a Abs. 2 StGB), wenn der Schwangerschaftsabbruch unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse notwendig ist, um Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der schwangeren Frau abzuwenden; in diesen Fällen besteht keine zeitliche Begrenzung,
- einer kriminologischen Indikation (§ 218a Abs. 3 StGB) bis zur 12. Woche nach der Empfängnis, wenn dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt (sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger) beruht.
Inflationsrate = JahresteuerungsrateDie Jahresteuerungsrate ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat bzw. zum Vorjahr in Prozent.
InländerkonzeptArbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Ergebnisse nach dem Inländerkonzept (bzw. Wohnortkonzept) stellen die wirtschaftliche Leistung, das Einkommen der gebietsansässigen Wirtschaftseinheiten und die Erwerbstätigen am Wohnort dar. Der Ort der Entstehung von wirtschaftlicher Leistung oder Einkommen sowie der Arbeitsort der Erwerbstätigen werden hier nicht berücksichtigt.
InlandskonzeptVolkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit
Ergebnisse nach dem Inlandskonzept stellen die wirtschaftliche Leistung, das Einkommen nach dem Ort der Entstehung und die Erwerbstätigen am Arbeitsort (Arbeitsortkonzept) dar. Erfasst sind also die in der jeweiligen Region erbrachten Leistungen, entstandenen Einkommen, unabhängig davon, ob sie durch den Einsatz der dort vorhandenen Produktionsfaktoren (gebietsansässige Erwerbstätige, finanzielle Mittel) zustande kamen oder ob Gebietseinpendler sowie von außerhalb zufließendes Kapital beim entstehen der Leistung und der Einkommen mitwirkten. Ebenso sind die Erwerbstätigen erfasst, die in der jeweiligen Region ihren Arbeitsort haben, unabhängig von ihrem Wohnort.
InlandsumsatzBergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Der Inlandsumsatz ist der Umsatz mit Empfängern im Bundesgebiet sowie mit den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften.
InobhutnahmeÖffentliche Sozialleistungen
Das Jugendamt ist nach § 42 SGB VIII berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn
  1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder
  2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und
    a) die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder
    b) eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder
  3. ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.

Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen; im Fall von Satz 2 Nummer 2 auch ein Kind oder einen Jugendlichen von einer anderen Person wegzunehmen.

Eine vorläufige Inobhutnahme beinhaltet nach § 42a SGB VIII die Berechtigung und Verpflichtung des Jugendamtes ein ausländisches Kind oder einen ausländischen Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen, sobald dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird. Ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher ist grundsätzlich dann als unbegleitet zu betrachten, wenn die Einreise nicht in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten erfolgt; dies gilt auch, wenn das Kind oder der Jugendliche verheiratet ist.

Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen sind ab dem Berichtsjahr 2017 möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach § 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden. Durch die zusätzliche Erhebung von Verfahren nach § 42a SGB VIII ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2017 zu den Vorjahren eingeschränkt.
InsolvenzverfahrenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Ein Insolvenzverfahren kann auf Antrag durch die Gläubiger oder den Schuldner über das Vermögen jeder natürlichen und juristischen Person eröffnet werden. Ferner kann ein Verfahren über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, über einen Nachlass oder über das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft eröffnet werden. Allgemeine Eröffnungsgründe sind die Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (Antrag durch den Schuldner) und die Überschuldung (bei juristischen Personen). Zu unterscheiden ist zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren.
InsolvenzverfahrenEs existieren mehrere Typen von Insolvenzverfahren. Zu unterscheiden ist im Wesentlichen zwischen Regel- und vereinfachten Insolvenzverfahren bzw. Verbraucherinsolvenzverfahren. Darüber hinaus gibt es Sonderinsolvenzverfahren, zu denen beispielsweise Nachlassinsolvenzverfahren zählen. Das Insolvenzverfahren unterteilt sich in zwei wesentliche Abschnitte, und zwar in das Eröffnungs- bzw. Antragsverfahren und in das eröffnete Verfahren. Das eröffnete Verfahren beginnt mit einem vom Gericht erlassenen Eröffnungsbeschluss. Ziel eines Insolvenz-verfahrens ist es, den Gläubigern die Befriedigung ihrer Forderungen durch Verwertung des Schuldnervermögens zu ermöglichen. Beendet wird das typische eröffnete Insolvenzverfahren durch einen Aufhebungsbeschluss des Insolvenzgerichts nach dem Schlusstermin und der Schlussverteilung. Es sind auch andere Arten der Beendigung eines eröffneten Insolvenzverfahrens möglich: Die Beendigung aufgrund Rechtsmittelbescheid, der Wegfall des Eröffnungsgrundes, die Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger, Einstellung mangels Masse, Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Aufhebung aufgrund eines rechtskräftigen Insolvenzplans. Sofern der Schuldner eine natürliche Person ist, kann er Restschuldbefreiung beantragen. Diese ermöglicht verschuldeten Personen, nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu sein.
Institutionelle BeratungÖffentliche Sozialleistungen
Hier werden alle von Beratungsdiensten und -einrichtungen der Jugendhilfe abgeschlossenen Fälle von Erziehungs-, Familien-, Jugend- und Suchtberatung erfasst.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)Öffentliche Sozialleistungen
Diese Form der Hilfe zur Erziehung ist stark auf die individuelle Lebenssituation des jungen Menschen abgestellt. Sie wird Jugendlichen gewährt, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.
IntrahandelsstatistikAußenhandel
Die statistische Erfassung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgt über das INTRASTAT-System. Als permanentes statistisches Erhebungssystem gelten hierfür im Sinne einer einheitlichen Anwendung der Begriffe und Methoden die auf Gemeinschaftsebene erlassenen Rechtsvorschriften, die die statistische Erfassung der Warenverkehre regeln. Das wesentliche Merkmal des INTRASTAT-Systems besteht darin, dass die Unternehmen ihre Warenbewegungen im Handel mit anderen Mitgliedstaaten als statistische Meldung direkt an das Statistische Bundesamt übermitteln. Weitere das Erhebungsverfahren betreffende Modifikationen liegen in der statistischen Auskunfts- bzw. Meldepflicht sowie in den zu erhebenden Merkmalen.
InvestitionenBergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Investitionen sind der Wert der im Geschäftsjahr aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen (Bruttoanlageinvestitionen) einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und aktivierter geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie der Wert der im Geschäftsjahr neu gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen. Einbezogen ist auch der auf dem Anlagenkonto aktivierte Wert (Herstellungskosten) der selbst erstellten Anlagen sowie der noch im Bau befindlichen Anlagen (soweit aktiviert).
InvestitionenEnergie- und Wasserversorgung
Als Investitionen gelten die im Geschäftsjahr aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen sowie der Wert der im Geschäftsjahr neu gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen. Hier dargestellt werden die Bruttozugänge an Sachanlagen, z. B. Grundstücke mit und ohne (eigene) Bauten, technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.
InvestitionenBaugewerbe
Als Investitionen gelten die im Geschäftsjahr aktivierten Bruttozugänge an erworbenen und selbst erstellten Sachanlagen (Bruttoanlageinvestitionen) sowie der Wert der im Geschäftsjahr neu gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen. Einbezogen ist auch der auf dem Anlagenkonto aktivierte Wert (Herstellungskosten) der selbst erstellten Anlagen, ferner die noch im Bau befindlichen Anlagen (soweit aktiviert).
Investitionen für den UmweltschutzUmwelt
Die jährliche Investitionserhebung bezieht sich auf Unternehmen und Betriebe des Produzierenden Gewerbes (ab 1996 ohne Baugewerbe) mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten.

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