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Gemeinde: Floh-Seligenthal
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
6 247
6 209
6 178
6 154
6 138
5 996
5 943
5 900
5 889
5 895
5 899
5 898
Steuerkraftmesszahl
EUR
2 774 312
2 936 259
3 652 351
3 919 787
4 118 242
3 919 998
4 078 092
4 503 728
5 152 644
5 322 676
5 663 544
5 638 812
Bedarfsmesszahl
EUR
4 215 204
4 419 724
5 031 863
4 974 389
5 064 464
5 121 893
5 167 293
5 670 228
5 966 252
6 465 766
6 826 392
7 108 338
Schlüsselzuweisung
EUR
1 152 714
1 186 772
1 103 609
843 682
756 978
961 516
871 361
933 200
650 887
914 472
930 278
1 175 620
Finanzausgleichsumlage
EUR
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