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Gemeinde: Wünschendorf/Elster
bis 31.12.2023
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
3 010
2 923
2 906
2 895
2 927
2 899
2 836
2 822
2 747
2 755
2 790
Steuerkraftmesszahl
EUR
1 144 309
1 304 895
1 577 899
1 540 615
1 457 255
1 548 426
1 717 931
1 917 135
2 023 947
2 081 532
2 027 273
Bedarfsmesszahl
EUR
1 846 730
1 879 555
2 126 140
2 152 547
2 216 621
2 250 415
2 217 569
2 442 205
2 489 778
2 705 191
2 894 360
Schlüsselzuweisung
EUR
561 936
459 728
438 593
489 546
607 493
561 591
399 711
420 056
372 665
498 928
693 670
Finanzausgleichsumlage
EUR
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