Pressemitteilung BTW14/2002


Wählerbefragung nach Stimmabgabe

Verschiedene Meinungsforschungsinstitute führen am Wahltag vor einzelnen Wahllokalen anonyme Wählerbefragungen durch.

Die Befragung der Wählerinnen und Wähler nach Ihrer Stimmabgabe ist keine amtliche statistische Erhebung.
Die Befragung vor dem Wahllokal durch die Meinungsforschungsinstitute ist zulässig, allerdings ist niemand dazu verpflichtet, eine Auskunft über seine Stimmabgabe bei der Wahl zu geben.


Der Landeswahlleiter

Erfurt, den 19. September 2002


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