Pressemitteilung 220/2002


Am 31. März 2002 weniger Strafgefangene in Thüringens Justizvollzugsanstalten als ein Jahr zuvor

Am 31. März 2002 waren in den Justizvollzugsanstalten Thüringens 1 978 Personen inhaftiert (einschließlich Jugendarrest und vorübergehend Abwesende), darunter 1 619 rechtskräftig zu Freiheitsentzug verurteilte Strafgefangene. Damit verringerte sich nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik gegenüber dem 31. März 2001 die Anzahl der Inhaftierten um 30 Personen, die der Strafgefangenen um 6 Personen.
Der Anteil der Strafgefangenen an den Inhaftierten insgesamt (einschließlich Untersuchungshaft, sonstigem Freiheitsentzug und Jugendarrest) blieb im Jahresvergleich mit 82 Prozent nahezu unverändert (31. März 2001: 81 Prozent).

Der Rückgang der Zahl der Strafgefangenen ist ausschließlich auf die verringerte Zahl der Jugendstrafen zurück zu führen.
Während diese um 37 Personen auf 257 Gefangene sanken, erhöhte sich die Zahl der nach allgemeinem Strafrecht verurteilten Personen um 31 auf 1 362 Gefangene.

Nach Hauptdeliktgruppen ist ein Rückgang der Zahl der Strafgefangenen nur bei „Straftaten im Straßenverkehr“ (- 59 Strafgefangene) und „Raub und Erpressungsdelikte“ (- 11 Strafgefangene) festzustellen.
„Andere Straftaten gegen die Person (außer im Straßenverkehr)“ sind mit 369 Personen (23 Prozent der Strafgefangenen) die häufigste Ursache für den Strafvollzug in den Justizvollzugsanstalten Thüringens. Hierzu zählen vor allem Körperverletzungsdelikte unterschiedlicher Schwere (241 Strafgefangene), Mord (57 Strafgefangene) und Totschlag (34 Strafgefangene) sowie Straftaten gegen die persönliche Freiheit.
Den zweithöchsten Anteil an den Strafgefangenen haben die wegen „Diebstahl und Unterschlagung“ Verurteilten (347 Personen, 21 Prozent der Strafgefangenen).

Fast 60 Prozent der Strafgefangenen (933 Personen) waren bereits vorbestraft.
Bisher einmal vorbestraft waren 286. Mehr als jeder Vierte der Vorbestraften hatte 5 bis 10 Vorstrafen, 45 Strafgefangene (Vorjahr: 60) hatten mehr als 10 Vorstrafen aufzuweisen.

Die Hälfte der Strafgefangenen ist mit einer voraussichtlichen Vollzugsdauer von mehr als einem bis zu fünf Jahren inhaftiert. Eine Strafe mit einer Dauer bis maximal einem Jahr verbüßen 38 Prozent und 12 Prozent haben eine voraussichtliche Vollzugsdauer von mehr als fünf Jahren, darunter 29 Personen (Vorjahr: 25 Personen) mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Erfurt, den 05. August 2002


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