Pressemitteilung 257/2002


1 304 Wohnungen nach vereinfachtem Baurecht im Jahr 2001 in Thüringen

Eine Sonderauswertung der Bautätigkeitsstatistik ergab, dass im Jahr 2001 die Bauherren in Thüringen für den Bau von 1 304 neuen Wohnungen das vereinfachte Baurecht 1) nutzten. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik rund 27 Prozent der in diesem Zeitraum insgesamt genehmigten bzw. zum Bau angezeigten Neubauwohnungen. Im Jahr zuvor wurden 28 Prozent ermittelt.
Seit 1995 nahm die Nutzung des Bauanzeigeverfahrens von Jahr zu Jahr zu und erreichte im Jahre 1999 mit 30 Prozent an den Neubauwohnungen insgesamt den bisher höchsten Anteil.

Der Bau von 33 Prozent der neuen Einfamilienhäuser wurde 2001 im Bauanzeigeverfahren angekündigt, für Wohnungen in neuen Zweifamilienhäusern waren es 27 Prozent.
Die regionale Betrachtung zeigte unterschiedliche Ergebnisse bei der Anwendung des vereinfachten Baurechts.
Die höchsten Anteile in den Landkreisen hatte der Saale-Holzland-Kreis mit 48 Prozent gefolgt vom Landkreis Sömmerda mit 45 Prozent sowie den Landkreisen Nordhausen und Gotha mit jeweils 38 Prozent. Bei den sechs kreisfreien Städten war es Gera mit 33 Prozent.
Die geringsten Anteile hatten der Landkreis Sonneberg mit 6 Prozent und der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit 13 Prozent. „Schlusslicht“ der kreisfreien Städte war Eisenach mit 8 Prozent.

1) Mit der Neubekanntmachung der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 3. Juni 1994 wurde auch im Freistaat Thüringen das vereinfachte Baurecht eingeführt.
Danach bedarf der Neubau von Wohngebäuden geringer Höhe (weitestgehend 1- u. 2-Familienhäuser) keiner Baugenehmigung mehr, vorausgesetzt das Gebäude liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Der Bauherr kündigt der Bauaufsichtsbehörde in diesen Fällen sein Bauvorhaben an, reicht die Bauunterlagen ein und kann einen Monat danach - falls bis dahin keine Untersagung erfolgte - mit dem Bau beginnen.

Erfurt, den 11. September 2002


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