Pressemitteilung 141/2003


Sozialer Wohnungsbau in Thüringen 2002

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden im Jahr 2002 in Thüringen mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten 616 Maßnahmen für den Bau von 620 Wohnungen gefördert (ohne Erwerb vorhandener Wohnungen). Das waren 404 Wohnungen bzw. 39,5 Prozent weniger als im Jahr zuvor.
Nachdem im Jahr 1994 mit 5 826 geförderten Wohnungen das höchste Ergebnis seit der Wende erreicht wurde, musste in den Folgejahren ein stetiger Rückgang festgestellt werden, der im Jahr 2002 zu der bisher niedrigsten Zahl an geförderten Wohnungen führte. Das ist u.a. auf die Einführung des Wohnungsmarktstabilisierungsprogramms im Jahr 2001 zurückzuführen, in dessen Rahmen im Jahr 2002 verstärkt Fördermittel für den Abriss von Wohnungen eingesetzt wurden. Die zeitgleiche Reduzierung der Förderung der Neuschaffung von Wohnungen mit Mittel aus öffentlichen Haushalten führte dazu, dass im vergangen Jahr z.B. bei den Ein- bzw. Zweifamilienhäusern die Zahl der geförderten Wohnungen um 257 gegenüber dem Jahr 2001 zurück gingen. Bei den Mehrfamilienhäusern gab es im Jahr 2002 keine Förderungsfälle mehr.

Deutschlandweit ist ebenfalls seit 1995 ein Rückgang der Förderungsfälle zu beobachten.

Von den drei möglichen Förderungswegen wurde in Thüringen im Jahr 2002 der dritte Förderungsweg (vereinbarte Förderung) angewandt.*)

Die geförderten 620 Wohnungen wurden ausschließlich durch private Haushalte geschaffen.

Für die Bewilligungsmaßnahmen wurden im Jahr 2002 Finanzierungsmittel in Höhe von 111 Millionen Euro bereitgestellt, 62 Millionen Euro bzw. 35,7 Prozent weniger als im Jahr 2001.
Mit 83 Millionen Euro stammten 74,8 Prozent aus Kapitalmarktmittel. Die restlichen 25,2 Prozent entfielen auf sonstige Mittel, deren größter Anteil Eigenleistungen der Bauherren waren.

Der größte Teil der im Jahr 2002 geförderten Wohnungen befand sich in den Landkreisen Eichsfeld, Greiz, Schmalkalden-Meiningen sowie im Landkreis Nordhausen.

*) Mit dem ersten Förderungsweg (öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau) werden bis zu einer bestimmten Grenze Personen mit niedrigem Einkommen gefördert.
Der zweite Förderungsweg betrifft den steuerbegünstigten Wohnungsbau, bei dem ebenfalls ein Personenkreis mit bestimmten Einkommensgrenzen gefördert wird.
Die über den dritten Förderungsweg vorgesehenen Förderungen ermöglichen flexible Vereinbarungen zwischen dem Bauherrn und dem Darlehens- bzw. Zuschussgeber.

Erfurt, 21. Mai 2003


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