Pressemitteilung 208/2003


Bis Ende Mai 2003 kamen in Thüringen auf 100 Gewerbeanmeldungen 86 Gewerbeabmeldungen
– niedrigster Stand seit 1995 –

Von Januar bis Mai 2003 wurden in Thüringen 8 616 Gewerbe an- und 7 430 Gewerbe abgemeldet. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik stieg damit die Anzahl der Anmeldungen gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum um 184 bzw. 2,2 Prozent. Die Anzahl der Abmeldungen sank um 870 bzw. 10,5 Prozent.
Auf 100 Anmeldungen kamen 86 Abmeldungen (Vergleichszeitraum 2002: 98 Abmeldungen). Dieser Quotient lag in den vergleichbaren Vorjahreszeiträumen seit 1996 stets höher als 89.
Außerdem wurden 2 455 Ummeldungen registriert.

7 348 bzw. 85,3 Prozent der Anmeldungen waren Neuerrichtungen (6 777 bzw. 80,4 Prozent im Vergleichszeitraum 2002). Von den Abmeldungen waren 6 012 bzw. 80,9 Prozent Aufgaben (6 591 bzw. 79,4 Prozent). Die übrigen An- und Abmeldungen betrafen Übernahmen und Zuzüge bzw. Übergaben und Fortzüge.
2 292 bzw. 26,6 Prozent aller Anmeldungen waren Betriebsgründungen, bei denen eine „wirtschaftliche Substanz“ vermutet werden kann. Von den Abmeldungen waren 2 048 bzw. 27,6 Prozent Betriebsaufgaben. Auf 100 Betriebsgründungen kamen 89 Betriebsaufgaben.

In den Anmeldungen sind 1 606 Nebenerwerbstätigkeiten (18,6 Prozent) enthalten, bei den Abmeldungen sind es 927 Nebenerwerbstätigkeiten (12,5 Prozent).

2 302 der 7 075 Anmeldungen von Einzelunternehmen erfolgten von Frauen (32,5 Prozent). Dem gegenüber meldeten 1 858 Frauen ihr Einzelunternehmen ab (32,4 Prozent).

In Thüringen gab es von Januar bis Mai 2003 mit 44,0 Prozent im Dienstleistungsbereich die meisten Anmeldungen. Im Handel/Gastgewerbe waren es 37,2 Prozent und im Produzierenden Gewerbe 17,2 Prozent. Von Abmeldungen war ebenfalls der Dienstleistungsbereich mit 42,4 Prozent besonders betroffen, gefolgt vom Bereich Handel/Gastgewerbe mit 39,9 Prozent und dem Produzierenden Gewerbe mit 16,5 Prozent.

Im Produzierenden Gewerbe gingen gegenüber den ersten fünf Monaten 2002 die Anmeldungen um 55 bzw. 3,6 Prozent und die Abmeldungen um 296 bzw. 19,4 Prozent zurück. Im Handel/Gastgewerbe stiegen die Anmeldungen um 14 bzw. 0,4 Prozent, während die Abmeldungen um 569 bzw. 16,1 Prozent sanken. Im Dienstleistungsbereich stiegen die Anmeldungen um 208 bzw. 5,8 Prozent und die Abmeldungen um 18 bzw. 0,6 Prozent.
Im Baugewerbe stiegen erstmals seit dem Jahr 2000 wieder die Anmeldungen um 21 bzw. 2,0 Prozent bei gleichzeitiger deutlicher Abnahme der Abmeldungen um 249 bzw. 23,9 Prozent.

Auf 100 Anmeldungen kamen im Produzierenden Gewerbe 83 Abmeldungen, im Handel/Gastgewerbe 93 Abmeldungen und im Dienstleistungsbereich 83 Abmeldungen. Im Baugewerbe waren es 75 Abmeldungen und im Gastgewerbe 100 Abmeldungen.

Die regionale Auswertung ergab folgendes Bild: Bei den Anmeldungen gab es die größten Veränderungen gegenüber den ersten fünf Monaten 2002 im Landkreis Nordhausen (+ 20,8 Prozent), in der Stadt Gera (+ 19,3 Prozent), in den Landkreisen Eichsfeld (- 13,3 Prozent) und Weimarer Land (- 10,6 Prozent).
Ebenso differenziert war die Situation bei den Abmeldungen: Stadt Gera (+ 27,5 Prozent) sowie in den Landkreisen Sömmerda (+ 9,5 Prozent), Ilm-Kreis (- 30,4 Prozent) und Weimarer Land (- 27,0 Prozent).

Von Januar bis Mai 2003 stiegen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres nur die Anmeldungen von Einzelunternehmen (+ 9,2 Prozent) und die Anmeldungen von Hauptniederlassungen (+ 4,7 Prozent). In den übrigen Rechtsformen und Niederlassungsarten sind bei An- und Abmeldungen jeweils Rückgänge zu verzeichnen.


Hinweis:
Die Gesetzesänderung vom 24. August 2002 hat eine Neugestaltung der Gewerbeanzeigenstatistik ab 2003 zur Folge. Durch die Aufnahme von Angaben zum Geschlecht der Gewerbetreibenden in den Gewerbeanzeigen kann nunmehr auch der Frauenanteil dargestellt werden.
Ab 2003 ist es auch möglich, den Nebenerwerb exakt zu erfassen.
Aufgrund der qualitativen Verbesserung der Gewerbeanzeigenvordrucke werden ab 2003 auch die „Betriebsgründungen“ und „sonstigen Neugründungen“ veröffentlicht, um näherungsweise das Gründungsgeschehen mit „wirtschaftlicher Substanz“ nachzuweisen. Zu beachten ist dabei, dass sich die dieser Einteilung zu Grunde liegenden Kriterien auf den Zeitpunkt der Gewerbeanzeige beziehen, teilweise unvollständig ausgefüllt sind und die Handwerksrolle nur anmeldungsseitig vorhanden ist. Ein den „sonstigen Neugründungen“ zugeordneter Betrieb kann später durchaus die Kritierien der „Betriebsgründungen“ erfüllen. Dies gilt sinngemäß auch für die „Betriebsaufgaben“ und „sonstigen Stilllegungen“.

Gewerbeanzeigen Januar bis Mai 2003

Erfurt, 28. Juli 2003


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