Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 14. August 2003 - Nr. 226

1 186 neue Wohnungen nach vereinfachtem Baurecht im Jahr 2002

Eine Sonderauswertung der Bautätigkeitsstatistik ergab, dass im Jahr 2002 die Bauherren in Thüringen für den Bau von 1 186 neuen Wohnungen vom vereinfachten Baurecht (Bauanzeigeverfahren)1) Gebrauch machten. Das entsprach nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik einem Anteil von 30 Prozent an allen genehmigten bzw. zum Bau angezeigten Neubauwohnungen.

34 Prozent aller neuen Einfamilienhäuser und 31 Prozent der Wohnungen in neuen Zweifamilienhäusern wurden mittels Bauanzeigeverfahren zum Bau angemeldet.

Die regionale Betrachtung zeigte unterschiedliche Ergebnisse bei der Anwendung des vereinfachten Baurechts.
Die höchsten Anteile am Bauanzeigeverfahren im Jahr 2002 hatten die Landkreise Nordhausen mit 46 Prozent, Eichsfeld mit 44 Prozent sowie Gotha mit 43 Prozent. Von den sechs kreisfreien Städten lag die Stadt Weimar mit 47 Prozent an erster Stelle.
In den Landkreisen hatten der Kreis Saalfeld-Rudolstadt mit 6 Prozent und der Kreis Sonneberg mit 14 Prozent die geringsten Anteile bei den Bauanzeigen. „Schlusslicht“ der kreisfreien Städte war Eisenach mit 6 Prozent.

Anteil der Wohnungen im Bauanzeigeverfahren an den genehmigten Neubauwohnungen des jeweiligen Kreises 2002

1) Mit der Neubekanntmachung der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 3. Juni 1994 wurde auch im Freistaat Thüringen das vereinfachte Baurecht eingeführt.
Danach bedarf der Neubau von Wohngebäuden geringer Höhe (weitestgehend 1-u. 2-Familienhäuser) keiner Baugenehmigung mehr, vorausgesetzt das Gebäude liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Der Bauherr kündigt der Bauaufsichtsbehörde in diesen Fällen sein Bauvorhaben an, reicht die Bauunterlagen ein und kann einen Monat danach - falls bis dahin keine Untersagung erfolgte - mit dem Bau beginnen.