Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 05. September 2003 - Nr. 260

Im Jahr 2002 weniger Fahrerlaubnisentziehungen, aber mehr Fahrverbote

In Thüringen sprachen Gerichte und Verwaltungsbehörden im Jahre 2002 insgesamt 4 664 Entziehungen der allgemeinen Fahrerlaubnis aus. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 17 Fahrerlaubnisentziehungen bzw. 0,4 Prozent weniger als im Jahr 2001.

Gerichtlich angeordnet wurden im vergangenen Jahr 3 716 Fahrerlaubnisentziehungen. Dies entsprach einem Rückgang zum Jahr zuvor um 5,3 Prozent.
Von diesen gerichtlichen Entziehungen waren 3 329 auf Verkehrszuwiderhandlungen wegen Trunkenheit zurückzuführen. Gegenüber dem Jahre 2001 ist ein Rückgang um 4,5 Prozent bei diesen Entscheidungen zu verzeichnen.
Mehr als zwei Fünftel (42,9 Prozent) der gerichtlich angeordneten Fahrerlaubnisentziehungen standen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.

Von den Verwaltungsbehörden wurden im Jahre 2002 insgesamt 948 Fahrerlaubnisentziehungen ausgesprochen. Das waren 192 bzw. 25,4 Prozent mehr derartige Entscheidungen als im Jahr 2001.
Häufigste Entscheidungsgründe waren mit einem Anteil von 34,7 bzw. 22,4 Prozent das Nichtnachkommen einer Anordnung zum Aufbauseminar1) sowie charakterliche Mängel.

Fahrverbote von einen bis zu drei Monaten wurden von den Thüringer Gerichten und Bußgeldbehörden in 13 706 Fällen verhängt. Das waren 688 bzw. 5,3 Prozent mehr Fahrverbote als im Jahr zuvor. Häufigster Entscheidungsgrund für ein Fahrverbot war mit einem Anteil von 65,2 Prozent eine Geschwindigkeitsüberschreitung.

1) Maßnahmen nach dem Punktsystem ab dem 01.01.1999 (§ 4 StVG)