Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 12. September 2005 - Nr. 288

Zahl der Versorgungsempfänger von Land und Kommunen auf 2 001 Personen Anfang 2005 gestiegen

Anfang 2005 erhielten 2 001 ehemalige Bedienstete von Land und Kommunen oder ihre Hinterbliebenen Versorgungsbezüge. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik begründete sich der Leistungsanspruch bei 1 474 Personen auf eine frühere Tätigkeit beim Land und bei 527 Personen bei den Kommunen.

Zu den Leistungsempfängern gehörten 1 602 pensionierte Beamte und Richter. Hinterbliebenenrenten wurden an 249 Witwen bzw. Witwer und 150 Waisen gezahlt.

Im Durchschnitt erhielten die 1 602 Empfänger von Versorgungsleistungen nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst 36,2 Prozent der letzten Bezüge. Dabei ist zu beachten, dass ein Teil der Beamten und Richter als „Seiteneinsteiger“ noch Ansprüche aus Angestelltenverhältnissen hat.

Im Laufe des Jahres 2004 wurden 269 Bedienstete in den Ruhestand versetzt, 218 beim Land und 51 bei den Kommunen.

68 Prozent der Neupensionierungen erfolgten durch das Erreichen einer Altersgrenze (Regel-, Antrags-, besondere Altersgrenze).

20 Prozent schieden auf Grund einer amtsärztlich festgestellten Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst aus. Der Anteil der Dienstunfähigen an den gesamten Zugängen eines Jahres hat sich damit von einem Drittel (2001) auf ein Fünftel reduziert. Ursachen für diese Entwicklung sind zum Teil die eingeführten Abschläge bei der Pensionierung bei vorzeitigem Ausscheiden sowie die Nutzung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit. Eine Hälfte der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand Versetzten war vorher im Vollzugsdienst (Polizei, Justiz, Feuerwehr), die andere Hälfte in übrigen Bereichen beschäftigt und nicht wie in den alten Bundesländern im Schuldienst. Dies hängt auch damit zusammen, dass in Thüringen bis 2001 im Verhältnis weniger Lehrer verbeamtet wurden.

Das Durchschnittsalter der Neuzugänge an Ruhegehaltsempfängern lag im Jahr 2004 bei 59,3 Jahren, rund 1 Jahr mehr als zu Beginn des Jahrzehnts. Das Niveau des Durchschnittsalters ist stark davon beeinflusst, das jeder zweite Neupensionär aus dem Vollzugsdienst ausgeschieden ist, für den die Altersgrenze 60 gilt.


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Gudrun Schnetter
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