Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 30. August 2005 - Nr. B16

Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Briefwahl - wie geht das?

Sie wollen wählen, sind aber am 18. September 2005 nicht in der Lage ihren Wahlbezirk (Wahllokal) aufzusuchen. Dann besteht die Möglichkeit, mittels Briefwahl an der Bundestagswahl teilzunehmen.

Gegenüber der als Normalfall gedachten Wahl im Wahllokal am Wahltag (Urnenwahl) ist die Briefwahl als eine Ausnahmeregelung für besondere Verhinderungsfälle zugelassen. Die Briefwahl ermöglicht denjenigen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl, die sich am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk aufhalten können oder wegen ihres Alters, gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen verhindert sind.

Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, muss spätestens bis zum 16. September 2005, 18.00 Uhr (zu empfehlen ist jedoch früher; Öffnungszeiten der Gemeindebehörde beachten!), bei der zuständigen Gemeindebehörde ein schriftlicher oder mündlicher (nicht fernmündlicher) Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen gestellt werden. Diesen Antrag findet der Wahlberechtigte auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigungskarte. Die zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag zu richten ist, ergibt sich aus der Absenderangabe der Wahlbenachrichtigungskarte. Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern durch die Post übersandt oder amtlich überbracht. Der Wähler hat aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde abzuholen und dort an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben.

Eine weitere Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist der Weg über das Internet.
Der Wahlberechtigte sollte zunächst die Internetseite seiner Gemeinde durchsuchen, ob der Wahlscheinantrag online verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall, kann noch im Internetangebot des Landeswahlleiters nachgesehen werden. Unter www.wahlen.thueringen.de ist das Formular des Wahlscheinantrags abrufbar, aber nur für die Gemeinden, die an der Online-Beantragung teilnehmen. Ist die Gemeinde im Feld „Auswahl der für Sie zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung“ nicht aufgeführt, bleibt nur der Weg über die Post oder durch Selbstabholung bei der Gemeindebehörde.

Hat der Wahlberechtigte seine Briefwahlunterlagen erhalten, kennzeichnet er den Stimmzettel persönlich und unbeobachtet und legt ihn in den blauen Wahlumschlag und verschließt diesen. Dann unterschreibt die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ unter Angabe des Ortes und des Datums und steckt den verschlossenen blauen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Dieser muss dann verschlossen an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt werden. Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden.

Stimmzettel, die, wie es leider immer wieder vorkommt, nur im blauen Wahlumschlag in den Briefkasten geworfen werden, können nicht zugestellt werden. Die Stimmabgabe wird daher nicht berücksichtigt.

Im Bereich der Deutschen Post AG werden die Wahlbriefe unentgeltlich befördert. Will der Wähler von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mittels Briefwahl wählen, hat er den Wahlbrief selbst freizumachen. Auch bei Inanspruchnahme einer besonderen Beförderungsform, z.B. Eilzustellung oder Einschreiben, haben die Absender den das normale Entgelt übersteigenden Betrag selbst zu entrichten. Die Wahlbriefe sollten spätestens am Freitag, dem 16. September 2005 bei der Post aufgegeben werden; bei entfernter liegenden Orten entsprechend früher. Verspätet eingehende Wahlbriefe nehmen an der Wahl nicht mehr teil. Der Wähler trägt allein das Risiko einer verspäteten Ankunft des Wahlbriefes, auch wenn ihn selbst keinerlei Verschulden trifft.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, die Briefwahl selbst auszuüben, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person seines Vertrauens bedienen. In diesem Fall hat die Hilfsperson die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem jeweiligen Wahlschein abzugeben.


Der Landeswahlleiter Thüringen