Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 03. April 2006 - Nr. 120

Sozialhilfequote in Thüringen deutlich geringer als in den meisten anderen Bundesländern

Am Jahresende 2004 erhielten 2,5 Prozent der Thüringer Bevölkerung Sozialhilfe, genauer ausgedrückt laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen.
Mit dieser Sozialhilfequote lag Thüringen hinter Bayern (1,9 Prozent) und Baden-Württemberg (2,2 Prozent) gemeinsam mit Rheinland-Pfalz auf Rang drei aller Bundesländer und damit deutlich unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 3,5 Prozent. Alle Thüringer Landkreise blieben unter diesem Wert. Ausnahmen bildeten lediglich die kreisfreien Städte Weimar (4,5 Prozent), Erfurt (4,4 Prozent) und Eisenach (4,1 Prozent)

Diese und andere Ergebnisse sind aus der gemeinsamen Veröffentlichung
„Sozialhilfe regional 2004“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
ersichtlich, die einen Überblick zum Sozialhilfebezug in allen 439 Kreisen in Deutschland gibt. Die neu aufgelegte Publikation ist kostenlos online im Webshop des Thüringer Landesamtes für Statistik erhältlich.

Die niedrigste Empfängerquote im Kreisvergleich hatte Ende 2004 der bayrische Kreis Unterallgäu mit 0,4 Prozent. Unter den Thüringer Kreisen nahm der Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit 1,2 Prozent diesen Rang ein.

Dagegen handelt es sich bei den Regionen mit den höchsten Empfängerquoten – mit Ausnahme der Stadt Schwerin – durchweg um größere kreisfreie Städte im früheren Bundesgebiet. Dabei hatten die Städte Bremerhaven (12,1 Prozent), Kassel (9,7 Prozent) und Offenbach am Main (9,4 Prozent) die höchsten Sozialhilfequoten.
Damit lag Weimar mit dem höchsten Anteil an Sozialhilfeempfängern in Thüringen (4,5 Prozent) um einiges von den bundesweit höchsten Empfängerquoten entfernt.

Der überwiegende Teil der Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne (d.h. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen) wurde letztmalig zum Jahresende 2004 in der amtlichen Sozialhilfestatistik erfasst. Seit dem In-Kraft-Treten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) zum 1. Januar 2005 erhalten bisherige Sozialhilfeempfänger, die grundsätzlich erwerbsfähig sind sowie deren Familienangehörige, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

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Weitere Auskünfte erteilt:
Sigrid Langhammer
Telefon: 0361 37-734517