Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 25. Mai 2009 - Nr. 173

Frist für Beteiligungsanzeige zur Landtagswahl läuft am 1. Juni 2009 ab

Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:

Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten sind, können Wahlvorschläge zur Wahl des Thüringer Landtags nur einreichen, wenn sie
bis zum 1. Juni 2009, 18.00 Uhr, ihre Beteiligung beim Landeswahlleiter angezeigt haben und der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat.

Der Anzeige müssen die Satzung, das Programm und der Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes beigefügt sein.
Des Weiteren muss die Beteiligungsanzeige vom Landesvorsitzenden oder seinem Stellvertreter und weiteren drei Mitgliedern des Landesvorstandes unterzeichnet sein.

Bis zum 22. Mai 2009 haben folgende Parteien und Vereinigungen (alphabetische Reihenfolge) ihre Beteiligung beim Landeswahlleiter angezeigt:

DIE REPUBLIKANERREP
Familien-Partei DeutschlandsFAMILIE
Freie Wähler in ThüringenFreie Wähler Thüringen
Nationaldemokratische Partei DeutschlandsNPD
Ökologisch Demokratische Partei ödp
PRO THÜRINGEN e.V. 
Volksinteressenbund ThüringenVIBT



Die Sitzung über die Anerkennung als Partei zur Landtagswahl erfolgt durch den Landeswahlausschuss am 19. Juni 2009. Diese Sitzung ist öffentlich.


Ihre Beteiligung nicht anzeigen müssen, da sie im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten sind:

Christlich Demokratische Union DeutschlandsCDU
DIE LINKEDIE LINKE
Sozialdemokratische Partei DeutschlandsSPD
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENGRÜNE
Freie Demokratische ParteiFDP
Nationaldemokratische Partei DeutschlandsNPD
DEUTSCHE VOLKSUNIONDVU



Der Landeswahlleiter Thüringen