Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 20. Juli 2009 - Nr. 278

Wählerverzeichnisse und Wahlbenachrichtigungskarten werden zurzeit gedruckt

Landeswahlleiter Günter Krombholz teilt mit:

Am 19. Juli 2009 war der Stichtag für die Erstellung der Wählerverzeichnisse zur Landtagswahl am 30. August 2009.
Seit heute werden in den Gemeinden neben den Wählerverzeichnissen auch die Wahlbenachrichtigungskarten gedruckt und versandt.
Bis zum 9. August muss jeder Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl 2009 erhalten haben.
Wenn dies nicht der Fall ist und Sie glauben, im Freistaat Thüringen wahlberechtigt zu sein, ist der Besuch der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung unumgänglich.
Dort kann vom 10. bis 14. August 2009 nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ggf., warum Ihre Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat.

Zur Information:
Wahlberechtigt sind zur Landtagswahl am 30. August 2009
- alle Deutschen gemäß Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Thüringen ihren Hauptwohnsitz haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und
- nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Der Landeswahlleiter Thüringen