Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 13. August 2009 - Nr. 315

Briefwahl - wie geht das?

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:

Gegenüber der als Normalfall gedachten Wahl im Wahllokal am Wahltag (Urnenwahl) ist die Briefwahl als eine Ausnahmeregelung für besondere Verhinderungsfälle, die im Thüringer Landeswahlgesetz beschrieben sind, zugelassen. Die Briefwahl ermöglicht denjenigen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl, die sich am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk aufhalten können oder wegen ihres Alters, gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen verhindert sind.
Um die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu erhalten, sollte spätestens bis zum 26. August 2009, 18.00 Uhr, bei der zuständigen Gemeindebehörde ein schriftlicher oder mündlicher (nicht fernmündlicher) Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen gestellt werden. Diesen Antrag findet der Wahlberechtigte auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigungskarte. Für die elektronische Antragstellung haben viele Gemeinden auf ihrer Homepage ein Online Formular eingestellt (www.wahlen.thueringen.de oder direkt auf der Internetseite der Gemeinde). Der Antrag kann aber auch mit einer formlosen E-Mail oder per Telefax, die jedoch die erforderlichen Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum) unbedingt enthalten müssen, gestellt werden.
In Ausnahmefällen, insbesondere wenn wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist eine Antragstellung auch noch bis 30. August 2009, 15.00 Uhr, möglich.
Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern durch die Post übersandt oder amtlich überbracht. Der Wähler hat aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde abzuholen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer „Briefwahl vor Ort“. Dabei kann direkt vor Ort in einer der zuständigen Briefwahlstellen brieflich abgestimmt werden. Dazu sollten die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis mitgebracht werden.


Der Wahlberechtigte erhält folgende Briefwahlunterlagen:


Folgendes ist bei der Stimmabgabe durch Briefwahl zu beachten:

Stimmzettel, die, wie es leider immer wieder vorkommt, nur im grünen Wahlumschlag in den Briefkasten geworfen werden, können nicht zugestellt werden. Die Stimmabgabe kann daher nicht berücksichtigt werden.

Im Bereich der Deutschen Post AG werden die Wahlbriefe unentgeltlich befördert. Will der Wähler von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mittels Briefwahl wählen, hat er den Wahlbrief selbst freizumachen. Auch bei Inanspruchnahme einer besonderen Beförderungsform, z.B. Eilzustellung oder Einschreiben, haben die Absender den das normale Entgelt übersteigenden Betrag selbst zu entrichten. Die Wahlbriefe sollten spätestens am Donnerstag, dem 27. August 2009 bei der Post aufgegeben werden; bei entfernter liegenden Orten entsprechend früher. Verspätet eingehende Wahlbriefe nehmen an der Wahl nicht mehr teil. Der Wähler trägt allein das Risiko einer verspäteten Ankunft des Wahlbriefes, auch wenn ihn selbst keinerlei Verschulden trifft.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, die Briefwahl selbst auszuüben, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person seines Vertrauens bedienen. In diesem Fall hat die Hilfsperson die 'Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl' auf dem jeweiligen Wahlschein abzugeben.

In Bezug auf weitere Einzelheiten verweise ich auf den „Ratgeber Landtagswahl 2009“.


Der Landeswahlleiter Thüringen