Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 08. November 2010 - Nr. 330

Altersteilzeit im „Block-Modell“ am beliebtesten bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst in Thüringen

Von den 69 228 Arbeitnehmern /-innen des öffentlichen Dienstes Thüringens (ohne Bund) waren am 30. Juni 2009 insgesamt 9 244 in Altersteilzeit, davon 6 488 Frauen und 2 756 Männer. Dies entsprach nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik einem Anteil von 13 Prozent an allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen des öffentlichen Dienstes.

Seit 1998 kann von der gesetzlich oder tarifvertraglich geregelten Möglichkeit einer Altersteilzeitbeschäftigung Gebrauch gemacht werden. Fast jeder Zweite (44 Prozent) der 55- bis 65-jährigen Arbeitnehmer/-innen im öffentlichen Dienst waren zu Jahresmitte 2009 in Altersteilzeit. Das waren 6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Zur Jahresmitte 2008 befanden sich 8 716 Personen in Altersteilzeit.
Ein Großteil der Altersteilzeitbeschäftigten (96 Prozent) nutzte das sogenannte Block-Modell. Das heißt, in der ersten Hälfte der Altersteilzeit (Arbeitsphase) arbeiten sie im vollen Umfang der bisherigen Arbeitszeit, in der zweiten Hälfte (Freistellungsphase) sind sie von der Arbeitspflicht befreit.
Von den 8 863 Personen, die das Block-Modell nutzen, befanden sich am 30. Juni 2009 bereits 3 835 Personen (43 Prozent) in der Freistellungsphase.
Nur 4 Prozent, nämlich 381 Personen, wählten das Teilzeit-Modell, bei diesem Modell ist die Arbeitszeit variabel vereinbart, von einer Verkürzung der täglichen Arbeitszeit über eine Reduzierung der Arbeitstage pro Woche bis hin zu längeren Freizeitphasen, die sich mit Arbeitszeiten abwechseln.

Im Jahr 1999, im ersten Jahr der Einführung der Altersteilzeit, hatten 775 Arbeitnehmer/-innen des öffentlichen Dienstes, davon 446 Frauen und 329 Männer, das Modell der Altersteilzeit in Anspruch genommen. Seitdem ist die Zahl, vor allem bei den Frauen, kontinuierlich gestiegen.

Die Altersteilzeit war bis Ende 2009 tarifvertraglich für den gesamten öffentlichen Dienst (Bund, Länder und Kommunen) im „Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit“ geregelt. Künftige Regelungen obliegen den unterschiedlichen Tarifparteien.

--------------------------------------
Weitere Auskünfte erteilt:
Regina Dontschew
Telefon: 03681 354-271
E-Mail: regina.dontschew@statistik.thueringen.de