Hinweise zur Berechnung

Bevölkerungsvorausberechnungen

Bevölkerungsvorausberechnungen zeigen, wie sich die Bevölkerungszahl und der Altersaufbau der Bevölkerung unter bestimmten Annahmen zur Entwicklung wesentlicher Komponenten der Bevölkerungsbewegung – Geburtenentwicklung, Lebenserwartung und Wanderungen – innerhalb eines festgelegten Zeithorizonts verändern. Somit ist es möglich, künftige Veränderungen sichtbar zu machen und wichtige Frühindikatoren als Orientierungsrahmen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu liefern.

Bei den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnungen handelt es sich um "Wenn-Dann-Aussagen": Wenn die gesetzten Annahmen eintreffen, dann wird sich die Bevölkerung in der beschriebenen Weise entwickeln.

Die hier dargestellten Daten sind Ergebnisse der 2. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung Thüringens (2. rBv), die durch das Thüringer Landesamt für Statistik in Anlehnung an die 14. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung (14. kBv) des Bundes und der Länder erstellt wurde. Koordiniert bedeutet, dass Modell und Annahmen zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmt sind. Bei der 2. rBv wurden zunächst die Vorausberechnungen für die Landkreise und kreisfreien Städte erstellt. Das Ergebnis für Thüringen ergibt sich aus der Summe der Kreisergebnisse. Zu berücksichtigen ist, dass es zu Abweichungen in den Summen kommen kann, die sich aus dem Runden von Einzelwerten erklären.

Ausgangspunkt der vorliegenden Berechnungen ist die zum 31.12.2017 fortgeschriebene Bevölkerungszahl auf Basis des Zensus 2011 nach Altersjahren und Geschlecht. Die Berechnungen reichen vom Jahr 2018 bis zum Jahr 2040. Dargestellt werden jedoch alle Ergebnisse ab dem Vorausberechnungsjahr 2019, um die mittel- bis langfristigen Entwicklungen zu veranschaulichen. Die aufgezeigten Veränderungen beziehen sich jeweils auf die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Ist-Werte des Jahres 2018.

Alle dargestellten Werte zum Bevölkerungsstand beziehen sich auf den 31.12. des jeweiligen Jahres zum Gebietsstand 1.1.2019. Die Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Sterbefälle und Wanderungen) beziehen sich jeweils auf das genannte Kalenderjahr.

Annahmen

Die Annahmen basieren auf der Analyse von Datenreihen der Vergangenheit und ihrer modifizierten Fortschreibung in die Zukunft.

Detaillierte Erläuterungen zu den Annahmen der 2. rBv sowie deren Ergebnisse können dem Statistischen Bericht "Entwicklung der Bevölkerung Thüringens von 2019 bis 2040 nach Kreisen" entnommen werden.

Anschlussrechnungen

Anschlussrechnungen zeigen aus heutiger Sicht mögliche Folgen der demografischen Entwicklung auf. Betrachtet werden nur Themenfelder, die in hohem Maße "demografieabhängig" sind. Bei der Interpretation der Ergebnisse muss berücksichtigt werden, dass Anschlussrechnungen größere Unsicherheiten aufweisen als eine Bevölkerungsvorausberechnung. Die Ergebnisse der Anschlussrechnungen beruhen sowohl auf einer vorausberechneten Bevölkerung als auch auf Annahmen zur zukünftigen Entwicklung der demografieabhängigen Indikatoren.

Die 2. rBv liefert die aktuelle Grundlage für diese weiterführenden Vorausberechnungen.

Für alle Anschlussrechnungen wurde ein Status-Quo-Szenario berechnet, da einerseits die Basisdaten im jeweiligen Referenzzeitraum mit Ausnahme der Erwerbsquoten nahezu konstant sind und somit kaum eindeutige Entwicklungstendenzen ableitbar sind. Andererseits ist es das Ziel der Anschlussrechnungen aufzuzeigen, welche mittel- bis langfristigen Folgen die Veränderungen der Bevölkerungsstruktur und des Bevölkerungsstandes haben werden, ohne die Einwirkung anderer Einflussfaktoren. Zudem gestaltet sich angesichts der aktuellen demographischen Rahmenbedingungen die Ableitung von Zielgrößen für entsprechende Trendszenarien besonders schwierig, sodass im Rahmen der vorliegenden Berechnungen darauf verzichtet wird.

Haushaltsvorausberechnung

Mit Hilfe der Ergebnisse der Haushaltsvorausberechnung kann die zukünftige Entwicklung der Anzahl und Struktur privater Haushalte abgeleitet werden.

Die Umrechnung der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung, die aus der Bevölkerungsvorausberechnung vorliegt, auf die Bevölkerung in Privathaushalten erfolgt anhand eines Umrechnungsfaktors. Dabei wird die Bevölkerung in Privathaushalten (am Ort der Haupt- und Nebenwohnung ohne die Personen in Gemeinschaftsunterkünften) ins Verhältnis zur Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung (in Privathaushalten und Gemeinschaftsunterkünften) gesetzt.

Die in die Haushaltsvorausberechnung eingegangenen Haushaltsmitgliederquoten wurden geschlechtsspezifisch für 20 Altersgruppen als Durchschnitt der Jahre 2017 und 2018 ermittelt, so dass für die künftige Entwicklung hinsichtlich der Haushaltsgrößen ein Haushaltsbildungsverhalten wie im Mittel dieser Jahre angenommen wird, d.h. ein Status-Quo-Szenario zur Anwendung kommt.

Für die Berechnung der Haushaltsmitgliederquoten werden Daten des Mikrozensus genutzt.

Vorausberechnung der Kinder in Kindertagesbetreuung

Für die Berechnungen wurden zunächst für acht Altersjahre Betreuungsquoten von Kindern in der Kindertagesbetreuung im Zeitraum 2017 bis 2019 ermittelt. Dabei handelt es sich um die Anzahl der betreuten Kinder zum 1.3. des jeweiligen Jahres bezogen auf die Bevölkerung des entsprechenden Alters zum 31.12. des Vorjahres in Prozent unter Berücksichtigung des jeweiligen Gebietsstandes. Die Betreuungsquoten wurden mit Hilfe der Statistik der Kinder in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege – ohne Kinder, die zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen – berechnet. Hierbei erfolgten keine Trennung nach Geschlecht sowie keine Trennung nach Kindertageseinrichtung und Tagespflege. Die zu erwartende Zahl der betreuten Kinder ergibt sich aus der Multiplikation der vorausberechneten Bevölkerung eines Altersjahres mit dazugehöriger Betreuungsquote. Dieses Status-Quo-Szenario geht von der Annahme aus, dass die berechnete Betreuungsquote auf dem Niveau von 2017 bis 2019 in den entsprechenden Altersjahren über den Vorausberechnungszeitraum konstant bleibt. Die Veränderung der Zahl der Kinder in der Kindertagesbetreuung nach Altersgruppen lässt sich damit ausschließlich auf die in der 2. rBv abgebildete demografische Entwicklung zurückführen.

Vorausberechnung der Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen

Die Vorausberechnung für die Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen wurde auf Landesebene durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) vorgenommen. Die Ergebnisse beruhen auf einer Vorausberechnung der Schüler in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft. Die Eingangsdaten hierfür bilden die Schuljahresstatistik 2019/20, der Bevölkerungsstand zum 31.12.2018 und die 2. rBv.

Bei der Berechnung wurde nach Angaben des TMJBS folgendermaßen vorgegangen: Die Grundgesamtheit der Schüler je Kreis und Klassenstufe wird über Anteilsquoten an der gleichaltrigen Bevölkerung berechnet. Die übrigen Merkmale werden entsprechend den Verhältnissen im Basisjahr verteilt. Die Werte für die Schularten und Klassenstufen wurden entsprechend der Vorgaben des Statistischen Bundesamtes dem Primar- und Sekundarbereich I und II zugeordnet. Abweichend wurden die Schüler an Förderschulen in den Klassenstufen 1-4 dem Primarbereich und die übrigen Schüler dem Sekundarbereich I zugeordnet, damit die Summe für die allgemeinbildenden Schulen vergleichbar mit dem bisher veröffentlichen Gesamtwert ist. Zukünftige Entwicklungen wie z. B. die Inklusion bzw. die Anzahl der Schüler an Förderschulen oder die Entwicklung der Anzahlen der Schüler an berufsbildenden Schulen können aufgrund vielfältiger Einflussfaktoren zurzeit kaum abgeleitet werden. Hier spielen außer der Altersstruktur weitere Faktoren wie die individuellen Entscheidungen der einzelnen Schüler eine Rolle. Es sind keine eindeutigen Tendenzen erkennbar, die eine genauere, mathematische Berechnung zulassen.

Vorausberechnung der Erwerbspersonen in Privathaushalten

Die Ermittlung der zukünftigen Zahl der Erwerbspersonen orientiert sich an dem Konzept der Erwerbspersonen des Mikrozensus. Dieser ermittelt die Zahl der Erwerbspersonen in Privathaushalten aus der Summe der Erwerbstätigen und der Erwerbslosen. Die Vorausberechnung der Erwerbspersonen beruht grundsätzlich auf den aus dem Referenzzeitraum 2017 bis 2018 ermittelten geschlechtsspezifischen Erwerbsquoten für 13 Altersgruppen für die Bevölkerung in Privathaushalten.

Die alters- und geschlechtsspezifischen Erwerbsquoten werden im Vorausberechnungszeitraum konstant gehalten und mit der vorausberechneten Bevölkerung in Privathaushalten multipliziert. Somit lässt sich die zukünftige Veränderung der Zahl der Erwerbspersonen ausschließlich auf die in der 2. rBv abgebildete demografische Entwicklung zurückführen.

Vorausberechnung der Krankenhausfälle

Grundlage für diese Anschlussrechnung bildet die Krankenhausstatistik mit den Diagnosedaten. Aus den Ergebnissen des Referenzzeitraums von 2016 bis 2017 wurden jeweils geschlechts- und altersspezifische Diagnosewahrscheinlichkeiten (Diagnosefallquoten) ermittelt und als Basis für die Vorausberechnung der Diagnosefälle verwendet.

Die errechneten Diagnosefallquoten werden auf die Bevölkerungsstruktur des Vorausberechnungszeitraums übertragen. Faktoren wie der technische Fortschritt sowie Veränderungen der Sterbewahrscheinlichkeit nach einzelnen Diagnosearten bleiben bei diesem Status-Quo-Szenario unberücksichtigt. Eine konstante Nachfrage nach medizinischer Versorgung im Krankenhaus wird unterstellt.

Vorausberechnung der Pflegebedürftigen

Die Anschlussrechnung beruht auf einem einfachen Modell: Die Vorausberechnung überträgt die geschlechtsspezifischen Pflegequoten der Pflegestatistik des Jahres 2019 geschichtet nach 5-Jahres-Altersgruppen auf die sich verändernde zukünftige Bevölkerungsstruktur. Aufgrund der Einführung der für alle Pflegebedürftigen einheitlich geltenden fünf Pflegegrade anstelle der bisherigen drei Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ab dem Berichtsjahr 2017 sind die Quoten nur eingeschränkt mit vorherigen Erhebungen vergleichbar. Eine Tendenz zur zukünftigen Veränderung der Pflegequoten kann somit in der Vorausberechnung nicht berücksichtigt werden. Ein möglicher medizinisch-technischer Fortschritt bleibt bei dem Status-Quo-Szenario ebenso unberücksichtigt wie der mögliche Einfluss der steigenden Lebenserwartung auf die Pflegequoten. Die Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen lässt sich damit ausschließlich auf die in der 2. rBv abgebildete demografische Entwicklung zurückführen.

Die Regionalisierung (Zuordnung der Pflegebedürftigen nach Kreisen zum Gebietsstand 1.1.2019) erfolgt wie in der Pflegestatistik nach dem Sitz des Pflegedienstes bzw. der Pflegeeinrichtung oder dem Wohnort bei Personen, die nur Pflegegeld empfangen.