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Struktur des Thüringer Landesamtes für Statistik

Gründung

Das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) ist eine Obere Landesbehörde und gehört seit der Gründung am 1. Januar 1992 zum Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK). Vorläufer waren die Dienststellen der früheren Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik in den Bezirken Erfurt, Gera und Suhl. Letztendlich steht das Amt jedoch in der Tradition des 1921 gegründeten Thüringischen Statistischen Landesamtes, das seinerseits aus einer Reihe kleinerer statistischer Ämter thüringischer Staaten hervorgegangen war.

Aufbau

In den vier Abteilungen werden ca. 290 EU-, Bundes- und Landesstatistiken bearbeitet, von denen einige monatlich, andere viertel- oder halbjährlich erstellt werden, wieder andere jährlich oder in noch größeren Zeitabständen. Wesentliche Aufgabe ist die Bereitstellung der ermittelten Ergebnisse für die Öffentlichkeit.

Das TLS hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Erfurt. Weitere Standorte sind Gera und Suhl. Während in Suhl die Statistiken des Produzierenden Gewerbes, der Umwelt und der Öffentlichen Finanzen durchgeführt werden, erstellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gera die Statistiken für die sozialen Bereiche und die Landwirtschaft. Die übrigen Fachbereiche sowie die Zentralabteilung und die IT-Abteilung befinden sich in Erfurt. Hier findet man auch den  ▸  Auskunfts- und Beratungsdienst und die  ▸  Pressestelle sowie eine statistische  ▸  Fachbibliothek, die der Öffentlichkeit zugänglich ist.


Organisationsplan


Beauftragte



» Organisationsplan zum Download   (PDF, Größe: ca. 700 KB)


Der Präsident des TLS

Herr Dr. Poppenhäger,       Telefon: 0361 57331-9100,       E-Mail: praesident@statistik.thueringen.de

Zentrale Bereiche

Landeswahlleiter

Herr Dr. Poppenhäger     Telefon: +49 (0) 361 57331-9120     E-Mail: wahlen@statistik.thueringen.de

Das Büro des Landeswahlleiters organisiert und koordiniert alle landesweit durchgeführten Wahlen.

Präsidialbereich: Grundsatzfragen, Presse, Auskunftsdienst, Qualitätsmanagement, Controlling, Querschnittsveröffentlichungen, Forschungsdatenzentrum

Leiter: Herr Mroß     Telefon: +49 (0) 361 57331-9110     E-Mail: auskunft@statistik.thueringen.de

Statistische Aufgaben, die über das Arbeitsgebiet der einzelnen Fachbereiche hinausgehen, so z. B. im Zusammenhang mit statistischen Fragen der Europäischen Union, die allgemeine Planung und Koordinierung von statistischen Programmen, die Bearbeitung von methodischen Grundsatzfragen sowie die laufende Beobachtung und Analyse von wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen in Thüringen, werden an dieser zentralen Stelle des Hauses wahrgenommen. Ein weiterer Bestandteil ist neben der Gremienkoordination auch die Mitwirkung in verschiedenen interministeriellen sowie länderübergreifenden Arbeitsgruppen, wie etwa beim Thema Nachhaltigkeit.

Die Pressestelle informiert die Medien und Öffentlichkeit mittels Pressemitteilungen täglich über aktuelle Ergebnisse und Entwicklungen der amtlichen Statistik. Im Rahmen der Pressearbeit beraten wir die Medienvertreter schnell und kompetent bei allen Fragen zu den Aufgabengebieten in unserem Haus und vermitteln Ihnen fachkundige Gesprächspartner für Detailinformationen.

Der Auskunftsdienst ist eine weitere Serviceleistung des Amtes für die Öffentlichkeit. Hier erreichen uns Anfragen aus Wirtschaft, Politik, öffentlicher Verwaltung, Wissenschaft und aus der Bevölkerung. Viele Anfragen können sofort aus den vorliegenden Unterlagen beantwortet werden. Komplexere Fragestellungen werden an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet. Auch Anfragen, die sonst an mehrere verschiedene statistische Landesämter gestellt werden müssten, werden hier zum Vorteil des Kunden koordiniert.

Zur effizienten Steuerung der Ablauforganisation wird ein Controlling im Rahmen der Erledigung der Aufgaben des Amtes durchgeführt. Es wird vierteljährlich ein Bericht zur Kosten- und Leistungsrechnung des TLS erstellt und der Hausleitung sowie dem Leitungsbereich des TLS zur Verfügung gestellt.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben das Ziel, das Qualitätsniveau der Statistiken dauerhaft sicherzustellen und zu gewährleisten. Dazu werden im Statistischen Verbund eine Vielzahl von Instrumenten zum Management der Datenqualität eingesetzt. Das Qualitätsmanagement beschäftigt sich mit übergreifenden Fragen zur Datenqualität sowie mit der Weiterentwicklung und Umsetzung/Einführung von Methoden zur systematischen Sicherung der Prozess- und Produktqualität. Dazu ist in den statistischen Ämtern ein Qualitätsbeauftragter eingesetzt, der die Umsetzung der Grundsätze des Code of Practice (Verhaltenskodex für europäische Statistiken) begleitet und überwacht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses über Qualitätsanforderungen und -aufgaben in der amtlichen Statistik informiert, sensibilisiert und sie bei deren Umsetzung unterstützt. Im Thüringer Landesamt für Statistik ist der Leiter des Präsidialbereiches der Qualitätsbeauftragte und direkt der Amtsleitung zugeordnet. Der Qualitätsbeauftragte ist im Arbeitskreis „Qualität“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder vertreten.

Die Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (FDZ) ermöglichen der Wissenschaft einen einfachen und komfortablen Zugang zu den Mikrodaten der amtlichen Statistik. Das Datenangebot umfasst ein breites Spektrum an amtlichen Statistiken und ist somit für empirische Forschungsarbeiten aus vielen wissenschaftlichen Disziplinen interessant. Als Arbeitsgemeinschaft aller Statistischen Ämter der Länder und des Statistischen Bundesamtes bieten die FDZ ihr Daten- und Dienstleistungsangebot an zahlreichen regionalen Standorten in ganz Deutschland an.

Abteilung 1: Zentralabteilung, statistikübergreifende Gesamtrechnungen/-analysen

Leiter: Herr Demmler     Telefon: +49 (0) 361 57331-9600     E-Mail: poststelle@statistik.thueringen.de

Referat 11
Personal, Recht, Haushalt

Leiterin: Frau Bauer     Telefon: +49 (0) 361 57331-9620     

Das Referat Personal, Recht, Haushalt ist zuständig für die Grundsatzfragen des Dienstrechts, des Tarif-, Arbeits- und Personalvertretungsrechts, des Urlaubs- sowie des Beihilferechts, der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Beamten und der Beschäftigten einschließlich der Besoldungs- und Entgeltangelegenheiten sowie für die Aus- und Fortbildung.

Es bearbeitet Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie Rechtsfragen im Zusammenhang mit der amtlichen Statistik.

Weitere Zuständigkeiten sind die Klärung haushaltsrechtlicher und -wirtschaftlicher Grundsatzfragen, die Bewirtschaftung und Überwachung der Haushaltsmittel sowie die Rechnungsbearbeitung und Sachbuchabstimmung nebst der Dienstreiseabrechnung.

Referat 12
Innerer Dienst, Beschaffung

Beauftragter Leiter: Herr Pfistner     Telefon: +49 (0) 361 57331-9630     E-Mail: poststelle@statistik.thueringen.de

Das Referat Innerer Dienst, Beschaffung gewährleistet die äußeren Voraussetzungen für einen reibungslosen Dienstbetrieb, regelt die erforderlichen Beschaffungen und organisiert den Fahr- und Botendienst. Weitere Aufgaben sind die zentrale Bestandsbuchhaltung und Inventarisierung, die Verwaltung, Wartung und Instandhaltung der Telekommunikation sowie die Realisierung von Brandschutz- und Gesundheitsangelegenheiten. Zu diesem Bereich gehören außerdem die Poststelle und der Dokumenten-Service.

Referat 13
Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen, Webangebote, Analysen

Leiterin: Frau Lauenstein     Telefon: +49 (0) 361 57331-9640     E-Mail: referat13@statistik.thueringen.de

Vornehmstes Anliegen der amtlichen Statistik ist es, ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierzu gibt es eine ganze Reihe von unterschiedlichen Veröffentlichungen, sowohl in elektronischer als auch gedruckter Form. Aber auch auf Ausstellungen, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen tritt das TLS mit der Präsentation statistischer Daten nach außen auf.

Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Pflege komplexer Auskunftssysteme sowie die Bereitstellung der Internetangebote des Amtes. Die aktuellsten Ergebnisse aus allen Gebieten der amtlichen Statistik werden stets auf der Internetseite des TLS unter "Tabellen und Übersichten" zur kostenfreien Nutzung angeboten.

Das Veröffentlichungsverzeichnis gibt einen Überblick über alle weiteren Veröffentlichungen des Thüringer Landesamtes für Statistik. Diese stehen als Download überwiegend kostenlos zur Verfügung. Alle Veröffentlichungen können über den Vertrieb bzw. den Webshop des TLS auch als Druckausgabe erworben werden. Bei Bedarf können Newsletter mit Informationen zu allen neuen Veröffentlichungen, aber auch neuen Daten in der Online-Datenbank und Pressemitteilungen, abonniert werden.

Die statistischen Ergebnisse werden nach der Aufbereitung der Daten in Statistischen Fachberichten veröffentlicht. Sie bieten die Möglichkeit, die Ergebnisse in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung zu veröffentlichen.

Als Standardwerk erscheint jährlich das "Statistische Jahrbuch Thüringen". Dieses beschreibt sowohl das gesellschaftliche Leben als auch die Wirtschaft in Thüringen und enthält Informationen aus allen Bereichen der amtlichen Statistik. Zum Veröffentlichungsprogramm zählen auch weitere Querschnittsveröffentlichungen, wie "Thüringen heute", verschiedene Verzeichnisse, Kreis- und Gemeindezahlen, der Thüringenatlas und zahlreiche Faltblätter.

Satzarbeiten und grafische Arbeiten für Querschnittsveröffentlichungen, thematische Karten, Auftritte auf Messen und Ausstellungen und weitere Formen der Ergebnisdarstellung gegenüber der Öffentlichkeit werden am Grafikarbeitsplatz bzw. am kartografischen Arbeitsplatz ausgeführt.

Die amtliche Statistik versteht sich jedoch nicht nur als Datenproduzent. Ihre Aufgabe schließt auch ein, dass sie auf der Grundlage ihrer Fachkompetenz eigenständig bereichsübergreifende Analysen zu aktuellen Fragestellungen durchführt und veröffentlicht. Geeignete Foren hierzu sind vor allem das Statistische Monatsheft Thüringen, das Internet und Sonderveröffentlichungen.

Die durch Gesetz vorgegebenen Aufgaben der amtlichen Statistik in Deutschland werden nach dem föderalen Prinzip erfüllt. Um einen zentralen Zugriff auf die statistischen Basisinformationen des Bundes und der Länder zu bieten und den länderübergreifenden Vergleich zu erleichtern, sind diese über ein gemeinsames Statistikportal frei zugänglich. Die fachliche Betreuung und Weiterentwicklung des Statistikportals wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich und arbeitsteilig organisiert.

Auch die Darstellung regional tief gegliederter Daten ist eine zentrale Aufgabe der amtlichen Statistik. Die Regionalstatistik führt auf Grundlage des Regionalstatistischen Datenkataloges Ergebnisse aus allen Bereichen der amtlichen Statistik auf Kreis- und Gemeindeebene zu einem einheitlichen, nutzerfreundlichen Angebot zusammen. Die umfangreichen, homogenen und länderübergreifenden Daten können kostenlos über die Regionaldatenbank Deutschland abgerufen werden. Das Datenangebot wird laufend aktualisiert und ergänzt.

Die statistische Bibliothek hält einen umfangreichen Bestand an statistischer, rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fachliteratur - auch historischen Charakters - und eine Sammlung der Veröffentlichungen der statistischen Landesämter und des Statistischen Bundesamtes bereit. Länger zurückliegende statistische Ergebnisse werden im Archiv aufbewahrt. Die Bibliothek steht der Öffentlichkeit zur Verfügung, die Nutzung ist kostenfrei.

Referat 14
Gesamtrechnungen, Arbeitsmarkt, Außenhandel

Leiterin: Frau Greiner     Telefon: +49 (0) 361 57331-9211     

Die regionalen Gesamtrechnungen haben die Aufgabe ein umfassendes Bild über das wirtschaftliche Geschehen, zu Erwerbstätigkeit sowie zu Umwelt und Nachhaltigkeit in den Regionen der Bundesrepublik Deutschland zu geben. Dazu werden Daten aus verschiedenen Quellen (u. a. amtliche Daten, Fachstatistiken, Bundesagentur für Arbeit) ausgewertet, aufbereitet und ggf. zusammengefasst und die Ergebnisse auf Länder- und Kreisebene sowie in fachlicher Gliederung zur Verfügung gestellt. Das Thüringer Landesamt für Statistik veröffentlicht Ergebnisse aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), der Erwerbstätigenrechnung (ETR) und den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR). Die Statistischen Landesämter führen die zugehörigen Berechnungen gemeinsam und nach einheitlicher Methodik in Arbeitskreisen durch.

Der Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" (AK VGRdL) berechnet vornehmlich das Bruttoinlandsprodukt und die Bruttowertschöpfung für die Bundesländer, kreisfreien Städte und Landkreise sowie weitere Aggregate zu Einkommen, Konsum, Sparen und Investitionen auf der Ebene der Bundesländer. Allgemeine Hintergrundinformationen, Methodenbeschreibungen und Gemeinschaftsveröffentlichungen finden Sie auf der Internetseite des AK VGRdL (http://www.statistikportal.de/de/vgrdl). Als Mitglied des AK VGRdL veröffentlicht das Thüringer Landesamt für Statistik Tabellen und Statistische Berichte mit Ergebnissen für Thüringen, auch im Vergleich zu Deutschland und den anderen Bundesländern.

Der Arbeitskreis "Erwerbstätigenrechnung der Länder" (AK ETR) berechnet Jahresergebnisse für die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen am Arbeitsort sowie deren geleistete Arbeitsstunden nach wirtschaftlicher Gliederung für die Bundesländer sowie für die kreisfreien Städte und Landkreise. Für die Bundesländer werden außerdem Quartalsergebnisse sowohl für die Erwerbstätigen am Arbeitsort als auch für die Erwerbstätigen am Wohnort berechnet. Aus einer Vielzahl von Einzelstatistiken wird ein erwerbsstatistisches Gesamtbild ermittelt. Die Angaben zu den Erwerbstätigen stehen dabei in direktem Zusammenhang zu den monetären Größen der regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und liefern wichtige Informationen zum Produktionsfaktor Arbeit. Darüber hinaus liefert die Erwerbstätigenrechnung wichtige Informationen zur Struktur und Entwicklung der Erwerbstätigkeit. Allgemeine Hintergrundinformationen, Methodenbeschreibungen und Gemeinschaftsveröffentlichungen finden Sie auf der Internetseite des AK ETR (https://www.statistikportal.de/de/etr). Als Mitglied des AK ETR veröffentlicht das Thüringer Landesamt für Statistik Tabellen und Statistische Berichte mit Ergebnissen für Thüringen, auch im Vergleich zu Deutschland und den anderen Bundesländern.

Der Arbeitskreis "Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder" (AK UGRdL) stellt Daten und Analysen zu einer Vielfalt an Themen - wie Abfall, Energie, Fläche und Raum, Treibhausgase, Rohstoffe, Umweltschutz, Verkehr und Umwelt oder Wasser - bereit. Insbesondere werden auch Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft, privaten Haushalten und Umwelt dargestellt. Die statistischen Informationen des AK UGRdL werden zum Monitoring von Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen herangezogen. Sie sind Grundlage einer umfassenden Information breiter Teile der Gesellschaft, der politischen Diskussion und dienen ggf. auch zur Festlegung regionaler Maßnahmen und zum Erreichen der o.g. Ziele. Weitere Informationen sowie Gemeinschaftsveröffentlichungen finden Sie auf der Webseite des Arbeitskreises (https://www.statistikportal.de/de/ugrdl).

Im Sinne einer Statistischen Gesamtschau zum Thema Erwerbstätigkeit/Arbeitsmarkt veröffentlicht das Thüringer Landesamt für Statistik auch ausgewählte Daten aus der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Arbeitsmarkt. Aus den Ergebnissen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit erstellt das Thüringer Landesamt für Statistik eine Vielzahl von Veröffentlichungen zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Bezug zu Thüringen und seinen kreisfreien Städten und Landkreisen. Schwerpunkte der Darstellung sind wirtschaftsfachliche Angaben zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort in Thüringen, personenbezogene Angaben zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort in Thüringen sowie detaillierte Angaben zum Pendlerverhalten. Alle genannten Veröffentlichungen finden Sie auf der Internetpräsenz des Thüringer Landesamtes für Statistik.

Gegenstand der Außenhandelsstatistik ist der grenzüberschreitende Warenverkehr mit dem Ausland, also dem Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Daten werden monatlich und jährlich zentral vom Statistischen Bundesamt, auch für die Bundesländer, aufbereitet. Sie dienen der Wirtschaftsbeobachtung und sind bedeutsam für internationale Vergleiche, Verhandlungen über Handels- und Zollverträge und sonstige internationale Abkommen, insbesondere im Rahmen der EU. Auf der Internetpräsenz des Thüringer Landesamtes für Statistik werden vierteljährliche und jährliche Statistische Berichte mit detaillierten Auswertungen sowie Tabellen mit monatlichen Angaben zu ausgewählten Merkmalen zum Außenhandel Thüringens bereitgestellt.

Abteilung 2: Wirtschaft, Staat, Umwelt

Leiter/in: N.N.     E-Mail: abteilung2@statistik.thueringen.de

Referat 21
Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Bautätigkeit, Energie, Handwerk, Abfallwirtschaft, Umwelt

Leiter: Herr Kickner     Telefon: +49 (0) 361 57331-9470     

Im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden werden im Monatsbericht für Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten die Merkmale wie Umsatz, Beschäftigte, Arbeitsstunden, Auftragseingang sowie Entgelte erhoben. In der Untergliederung nach fachlichen Betriebsteilen werden nur die Merkmale Beschäftigte, Umsatz und Auftragseingang sowie der Auftragsbestand erfragt. Einmal jährlich werden die Betriebe mit im Allgemeinen 20 bis 49 Beschäftigten zu den Merkmalen Umsatz, Beschäftigte und Entgelte befragt. Dieser Jahresbericht ergänzt den Monatsbericht für Betriebe und ermöglicht die Ermittlung jährlicher Ergebnisse für Betriebe mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen. Außerdem sind die Unternehmen jährlich zu den Merkmalen Beschäftigte, Umsatz sowie Entgelte auskunftspflichtig.

In den Produktionserhebungen werden entsprechend dem Systematischen Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken alle hergestellten Erzeugnisse der Betriebe in Menge und Wert erhoben. Die Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten werden monatlich befragt, die übrigen überwiegend kleineren Betriebe nur vierteljährlich.

Darüber hinaus werden einmal pro Jahr bei Unternehmen und Betrieben Investitionserhebungen durchgeführt. Die auf das Unternehmen bezogenen Angaben dieser Statistik ergänzen die monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Betriebserhebungen.

Das Baugewerbe wird in das Bauhaupt- und Ausbaugewerbe unterteilt. In den Betrieben von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten des Bauhauptgewerbes wird im Monatsbericht die Merkmale Umsatz, Beschäftigte, Arbeitsstunden, Entgelte sowie Auftragseingang erhoben, im Vierteljahr der Auftragsbestand.

Einmal jährlich zum Berichtsmonat Juni werden alle Betriebe des Bauhauptgewerbes ohne Berücksichtigung einer Abschneidegrenze erfasst.

Mit der Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern werden die Erhebungsmerkmale Umsatz, Beschäftigte, Entgelte und Arbeitsstunden (nur im Ausbau) befragt.

In einer jährlichen Erhebung für das zweite Vierteljahr wird ein erweiterter Berichtskreis erhoben. Dazu werden Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes mit 10 bis 19 Beschäftigten einbezogen.

Einmal jährlich werden im Baugewerbe Unternehmenserhebungen (einschließlich Investitionen) durchgeführt, zu der die Unternehmen des Bauhauptgewerbes und des Ausbaugewerbes mit mindestens 20 Beschäftigten auskunftspflichtig sind.

Die Bautätigkeitsstatistik (Baugenehmigungs-, Baufertigstellungs-, Bauüberhangs- sowie Bauabgangsstatistik) ergänzt die Konjunkturdaten, die aus den Statistiken des Baugewerbes gewonnen werden, durch Informationen über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung des Baugeschehens im Hochbau. Im Rahmen der Hochbaustatistik werden genehmigungs- oder zustimmungsbedürftige sowie landesrechtlichen Verfahrensvorschriften unterliegende Baumaßnahmen erfasst, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird, sowie Hochbauten, deren Genehmigungsverfahren durch besondere Bundes- oder Landesgesetze geregelt sind.

Die Statistiken des Gebäude- und Wohnungsbestandes beschreiben quantitativ und qualitativ den Gesamtbestand an Gebäuden und Wohnungen. Wichtige Strukturdaten hierzu erbringen in tiefer regionaler Gliederung die totalen Gebäude- und Wohnungszählungen, die in längerfristigen Zeitabständen stattfinden, in den neuen Bundesländern erstmals 1995. Die Europäische Union schreibt ab dem Jahr 2011 für alle Mitgliedstaaten die Durchführung von Wohnungszählungen im Abstand von zehn Jahren vor. Im Rahmen des Zensus 2011 wurde zum Stichtag 9.5.2011 in Deutschland eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Für die Zeit zwischen den Zählungen wird der Gebäude- und Wohnungsbestand mit Hilfe der Ergebnisse der Statistiken der Baufertigstellungen und Bauabgänge jährlich fortgeschrieben.

Referat 22
Preise, Verdienste, Arbeitskosten, Verkehr

Leiterin: Frau Aßmann     Telefon: +49 (0) 361 57331-9220     

Die Verbraucherpreisindizes werden auf der Grundlage der für Deutschland ermittelten Wägungsschemata und der monatlichen Verbraucherpreiserhebung ermittelt. Verbraucherpreisindizes sind als Inflationsmesser und Indikator der konjunkturellen Entwicklung der Bevölkerung vertraut und für das Wirtschaftsleben von außerordentlicher Bedeutung. Sie fließen in die Berechnung der Preisentwicklungsraten für das gesamte Bundesgebiet ein und bilden ferner die Grundlage des harmonisierten Verbraucherpreisindex, der das Maastricht-Kriterium der Preisstabilität in allen EU-Mitgliedstaaten mit einheitlichen Methoden und Verfahren misst.

Darüber hinaus werden für Thüringen Baupreisindizes berechnet, die die Entwicklung der Preise für den Neubau ausgewählter Bauwerksarten des Hoch- und Tiefbaus sowie für die Instandhaltungsmaßnahmen an Wohngebäuden messen.

Die Statistik der Kaufwerte für Bauland erfasst die durch Kauf erworbenen unbebauten Grundstücke, die im Baugebiet einer Gemeinde liegen und deren Fläche 100 m2 und mehr beträgt. Die Statistik der Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke bezieht alle Verkäufe ein, bei denen die veräußerte Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung mindestens 0,1 Hektar groß ist.

In der Vierteljährlichen Verdiensterhebung im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich werden von den Betrieben Angaben zu Verdiensten erhoben. Die im Rahmen dieser Erhebungen ermittelten Angaben über durchschnittliche Bruttostunden- und Bruttomonatsverdienste sowie die bezahlte Wochenarbeitszeit dienen in erster Linie der kurzfristigen Darstellung der Entwicklung der effektiven Bruttoverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Tiefergehende strukturelle Untersuchungen ermöglicht dagegen die mit vierjährlicher Periodizität durchgeführte Verdienststrukturerhebung.

Die EU-Arbeitskostenerhebung ist eine Repräsentativstatistik, die in fast allen Wirtschaftszweigen durchgeführt wird. Neben den Bruttolöhnen und -gehältern werden alle zusätzlichen Aufwendungen erhoben, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern entstehen.

Im Rahmen der Statistik des Straßenpersonenverkehrs werden Angaben zur Zahl und Größe der Verkehrsunternehmen und zur Zahl der in Straßenbahnen und Kraftomnibussen beförderten Personen ermittelt.

Die Straßenverkehrsunfallstatistik auf Grundlage von polizeilichen Unfallanzeigen dokumentiert neben den Unfallzahlen selbst eine Vielzahl von Begleitumständen und bildet damit die Grundlage für tiefer gehende Unfallforschung.

Referat 23
Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Beherbergung, Unternehmensregister, Verwaltungsdatenverwendung

Leiter: Herr Dr. Greßmann     Telefon: +49 (0) 361 57331-9230     

Die Grundgesamtheit für die Handelsstatistik ist die Gesamtheit aller Unternehmen, die schwerpunktmäßig Handelstätigkeiten im Sinne der NACE Rev. 2, Abschnitt G (Abteilungen 45, 46 und 47) - Kraftfahrzeughandel, Großhandel und Einzelhandel, ausüben. Die Auswahlgrundlage für die Stichprobenziehung wird anhand des statistischen Unternehmensregisters festgelegt.

Das Erhebungsprogramm der Monatserhebungen im Handel umfasst den Monatsumsatz sowie die Anzahl der tätigen Personen, unterteilt nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten. Alle Merkmale werden als Messzahlen berechnet, Umsätze werden in jeweiligen Preisen und inflationsbereinigt dargestellt. Die Stärke der monatlichen Handelsstatistiken ist ihre Aktualität und Pünktlichkeit.

Die Monatserhebungen im Handel sind Teil des konjunkturstatistischen Systems der Europäischen Union für Zwecke der Währungs- und Wirtschaftspolitik. Sie liefern zudem Informationen über die Verwendung von Teilen des Privaten Konsums.

Die Monatserhebungen im Handel werden in Abgrenzung zur jährlichen Strukturerhebung auch als Konjunkturerhebungen bezeichnet.

Die Ergebnisse der Jahreserhebung vermitteln wirtschaftspolitisch bedeutsame Informationen über die Struktur der Unternehmen und ermöglichen auch eine Beurteilung der Rentabilität und der Produktivität im Handel. Die Jahreserhebung im Handel stellt daher eine wichtige Ergänzung der Ergebnisse der monatlichen Handelsstatistik dar.

Zu den Hauptnutzern der Handelsstatistiken zählen Bundes- und Landesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Deutsche Bundesbank und die Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Europäischen Kommission Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sowie die Europäische Zentralbank. Daneben gehören auch Wirtschaftsforschungsinstitute, Wirtschaftsverbände und Interessenvertretungen der Einzel- und Großhändler zu den Nutzern der Handelsstatistik. Die Ergebnisse fließen zudem in die Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Bundesländer ein.

Die Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich bildet kurzfristige wirtschaftliche Entwicklungen anhand der Konjunkturindikatoren "Umsatz" und "tätige Personen" vierteljährlich ab. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen werden die Informationen zu Umsatz und Beschäftigung seit dem 2. Quartal 2007 durch Kombination von Verwaltungsdaten und ergänzender Primärerhebung (Mixmodell) gewonnen.

Zum Erfassungsbereich der Konjunkturstatistik zählen aktuell die Abschnitte H, J, M und N der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Revision 2). Primär befragt werden Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und Unternehmen, wenn sie Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit oder Umsätze in Höhe von mindestens 15 Millionen Euro im Jahr oder mindestens 250 Beschäftigte haben. Für den größten Teil der Unternehmen, zumeist kleine und mittlere, werden die benötigten Daten zu Umsätzen und tätigen Personen aus Verwaltungsdatenquellen gewonnen.

Diese Bundesstatistik wird zur statistischen Darstellung der konjunkturellen Entwicklung in Deutschland als Entscheidungshilfe für wirtschafts- und strukturpolitische Zwecke sowie zur Erfüllung von Berichtspflichten nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften durchgeführt. Gleichzeitig stellt sie eine wichtige Ergänzung zur jährlichen Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich dar. Erst durch die Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich können aktuelle und unterjährige Informationen über die oben bezeichneten Dienstleistungsbereiche abgebildet werden. Die Ergebnisse werden vierteljährlich als Wert- bzw. Volumenindizes zur Messung der nominalen Umsatz- und Beschäftigtenentwicklung veröffentlicht. Die Indizes sind die wichtigsten Indikatoren für die Beobachtung und Analyse der Konjunkturentwicklung in den erfassten Dienstleistungsbereichen in Deutschland.

Die jährliche Strukturstatistik im Dienstleistungsbereich beinhaltet allgemeine Angaben zur Erhebungseinheit sowie tief gegliederte Strukturmerkmale zu tätigen Personen, Personalaufwendungen, Erträgen, Vorleistungen, Steuern, Subventionen sowie Investitionen. Sie umfasst alle Erhebungseinheiten, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt in den Abschnitten H, J, L, M, N und in der Abteilung S 95 der NACE Rev. 2 liegt.

Zu den Hauptnutzerinnen und Hauptnutzern der Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich zählen die Bundesministerien - insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie -, die jeweiligen Länderressorts und die Europäische Kommission, die die jährlichen Strukturstatistiken als Datengrundlage bei wirtschafts- und strukturpolitischen Entscheidungen heranziehen. Daneben verwenden auch Wirtschaftsverbände, Interessenvertretungen und Unternehmen, v. a. aus den erfassten Wirtschaftsbereichen, die Ergebnisse der Strukturstatistik für Zwecke der Markt und Wettbewerbsanalyse, der unternehmerischen Positionierung und sonstigen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Außerdem nutzen die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Länder sowie andere amtliche Stellen Ergebnisse der Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich, unter anderem zur Berechnung gesamtwirtschaftlicher Größen wie z. B. des Bruttoinlandsprodukts. Zugleich fragen interessierte Bürgerinnen und Bürger, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende nach Ergebnissen aus der Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich für unterschiedliche Recherchen.

Das Gastgewerbe unterteilt sich in Beherbergung und Gastronomie. Die Beherbergung umfasst alle Möglichkeiten des Übernachtens gegen Bezahlung für einen kurzen Zeitraum. Die Palette ist breit und geht vom Hotel bis zum Campingplatz. Die Gastronomie bietet Mahlzeiten und Getränke zum sofortigen Verzehr an. Sterne-Restaurants gehören ebenso dazu wie Caterer und die Eckkneipe.

Die Monatsstatistiken im Gastgewerbe dienen der Beobachtung der Konjunkturentwicklung im Gastgewerbe. Aus den Meldungen der Unternehmen über ihre Umsätze und Beschäftigte werden unter anderem monatliche und jährliche Messzahlen und Veränderungsraten erstellt.

Die Jahresstatistiken dienen der Information über die Struktur der Unternehmen des Gastgewerbes. Sie enthalten Angaben über die Zahl der Unternehmen und Arbeitsstätten, Beschäftigte, Umsätze, Kosten, Bruttoinvestitionen und so weiter. Erfahrungsgemäß entnehmen die Unternehmen die meisten Angaben für die Jahreserhebung aus ihren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund erfolgt die Jahreserhebung im Herbst des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. Danach sind noch zahlreiche zeitaufwändige Rückfragen für Korrekturen erforderlich. Dies führt dazu, dass die Ergebnisse der Jahreserhebung in der Regel frühestens 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht werden.

Zweck der monatlichen Erhebung über die Beherbergung im Reiseverkehr (Tourismus) ist zum einen die kurzfristige Information über die konjunkturelle Entwicklung im Beherbergungsgewerbe. Darüber hinaus liefert sie aber auch Informationen über Strukturen des Inlandstourismus. Ihre Ergebnisse dienen als Grundlage für tourismuspolitische Entscheidungen, für infrastrukturelle Planungen sowie für Maßnahmen der Tourismuswerbung. Wichtige Nutzer sind Ministerien, Institute und sonstigen staatliche Einrichtungen des Bundes und der Länder, außerdem verwenden private Institutionen und Bildungseinrichtungen die Angaben für die Marktforschung und Lehre an Schulen und Universitäten. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Statistik von lokalen, regionalen und nationalen Tourismusorganisationen sowie Verbänden und Interessenvertretungen des Tourismusbereiches benötigt. Eine bedeutende Nutzergruppe sind auch Schüler und Studierende.
Die Grundgesamtheit der Monatserhebung im Tourismus sind alle Beherbergungsbetriebe (Beherbergungsstätten und Campingplätze sowie entsprechende fachliche Betriebsteile) mit mindestens zehn Schlafgelegenheiten bzw. Stellplätzen, sofern diese zu einer der Positionen 55.1, 55.2, 55.3, 86.10.3, 85.53 oder 85.59 der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 gehören.
Erhebungsmerkmale der Statistik sind die Zahl der Ankünfte und der Übernachtungen von Gästen. Bei Gästen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands liegt, werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Herkunftsländern erfasst. Erhoben werden bei Betriebsstätten außerdem die Zahl der angebotenen Schlafgelegenheiten, bei Campingplätzen die Anzahl der Stellplätze und bei Betrieben der Hotellerie zusätzlich die Zahl der Gästezimmer zum Stichtag 31.07. Für Hotelleriebetriebe mit 25 und mehr Zimmern wird außerdem monatlich die Auslastung der Gästezimmer erfragt.
Dieser Monatserhebung liegt das Konzept des angebotsseitigen Inlandstourismus zugrunde. Dabei werden Auslastung und Kapazitäten der inländischen Beherbergungsbetriebe ermittelt. Sie stellt jedoch nicht die von der EU geforderten Daten über die touristische Nachfrage der Inländer bereit. Entsprechende Angaben werden daher in einer gesonderten Erhebung durch ein privates Institut im Auftrag des Statistischen Bundesamtes ermittelt und für EU-Zwecke aufbereitet. Daten und weiterführende Informationen zur touristischen Nachfrage sind dem Eurostat-Webangebot zu entnehmen.

Das statistische Unternehmensregister ist eine regemäßig aktualisierte Datenbank. Es erfasst alle Unternehmen, die eine zum Bruttoinlandsprodukt beitragende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und ihren Sitz im Inland haben, die Rechtlichen Einheiten, aus denen diese Unternehmen bestehen sowie deren Niederlassungen (örtliche Einheiten). Außerdem werden die Verflechtungen von Rechtlichen Einheiten innerhalb von Unternehmensgruppen geführt. Auswertungen aus dem Unternehmensregister enthalten alle wirtschaftenden Einheiten, die beim Umsatz und/oder bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bestimmte Relevanz-Schwellen überschreiten (ab Berichtsjahr 2016 muss eine Einheit mindestens in einem Monat des Berichtsjahres einen SVB aufweisen), und deren Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit in einem der Abschnitte B bis N oder P bis S der WZ 2008 liegt.
Quellen zur Pflege des Unternehmensregisters sind zum einen Dateien aus Verwaltungsbereichen, wie Bundesagentur für Arbeit oder Finanzbehörden, und zum anderen Angaben aus einzelnen Bereichsstatistiken, wie beispielsweise aus Erhebungen im Produzierenden Gewerbe, Handel oder Dienstleistungsbereich.
Das Unternehmensregister wird von den Statistischen Ämtern der einzelnen Bundesländer sowie vom Statistischen Bundesamt gemeinsam geführt.
Es enthält für alle in Deutschland wirtschaftlich aktiven Unternehmen, Unternehmensgruppen, Rechtlichen Einheiten und deren Niederlassungen Angaben zu Hilfsmerkmalen (Name, Adresse), Ordnungsmerkmalen (Wirtschaftszweig, Rechtsform etc.) und Größe (Umsatz, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte). Es stellt somit ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der wirtschaftsstatistischen Erhebungen, zur Entlastung der Wirtschaft von Berichtspflichten sowie ein unentbehrliches Hilfsmittel zur Verknüpfung statistischer Daten mit Dateien aus administrativen und externen Quellen dar, ohne das eine rationelle und belastungsarme Statistik nicht durchführbar wäre.
Zu den Hauptnutzern des Unternehmensregisters gehören die Erhebungsbereiche in allen Statistischen Ämtern der Länder und im Statistischen Bundesamt, die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat), die Städte- und Kommunalstatistiker, Nutzer aus Wissenschaft und Forschung, Wirtschaftsverbände, Interessenvertretungen und Unternehmen.

Verwaltungsdaten sind traditionell eine wichtige Quelle der amtlichen Statistik. Sie werden für Statistiken in unterschiedlichsten Bereichen (zum Beispiel öffentliche Finanzen, Sozialleistungen, Bildung, Rechtspflege, Bevölkerung, Wirtschaft) genutzt.
Als Verwaltungsdaten werden alle (Einzel-) Daten bezeichnet, die bei öffentlichen Stellen entstehen, während diese bundes- oder landesgesetzlich übertragene Aufgaben wahrnehmen oder unmittelbar anwendbare gemeinschaftsrechtliche Vorschriften vollziehen.
Die Statistischen Ämter von Bund und Ländern greifen bereits bei jeder zweiten Erhebung (52 %) auf Daten zurück, die bei öffentlichen Stellen im Verwaltungsvollzug anfallen.
Durch die Verwendung bereits vorhandener administrativer Datenbestände kommt die amtliche Statistik der Verpflichtung nach, das jeweils mildeste Mittel gegenüber potenziell Befragten bei der Produktion von Statistiken anzuwenden, und trägt zur Entlastung von Auskunftspflichtigen bei.
Im Bereich der Unternehmensstatistiken spielen insbesondere die nach dem Verwaltungsdatenverwendungsgesetz übermittelten Daten eine wichtige Rolle. Danach erhalten die statistischen Ämter unterjährige Umsatzangaben der Finanzverwaltungen und Beschäftigtendaten der Bundesagentur für Arbeit.
Gemessen an den statistischen Anforderungen weisen Verwaltungsdaten mitunter eindeutige Defizite auf. Das betrifft die Abgrenzung von Merkmalen und Einheiten, die Periodizität, aber auch verschiedene Qualitätsdimensionen, wie Aktualität oder Genauigkeit. Die Verwaltungsdaten müssen also in der Regel von den statistischen Ämtern nachträglich an die statistischen Bedürfnisse angepasst werden. Die statistischen Ämter investieren zum Teil erhebliche Ressourcen, um die Aussagekraft und Besonderheiten der jeweiligen Verwaltungsdaten zu verstehen. Gelingt es, die Verwaltungsdaten für die statistischen Zwecke zu erschließen, stehen auf der Habenseite ein effizienter und ressourcenschonender Weg der statistischen Datengewinnung sowie Entlastungseffekte bei den Auskunftspflichtigen.
Sowohl auf EU-Ebene als auch national ist es der erklärte Wille der politisch Verantwortlichen und der Statistiker, über die Verwendung administrativer Datenquellen die Wirtschaft so weit wie möglich von Statistikpflichten zu entlasten.

Referat 24
Öffentliche Finanzen, Personal im öffentlichen Dienst

Leiter/in: N.N.     

Die Finanz- und Personalstatistiken haben die Aufgabe, die öffentlichen Finanzen und das Personal im öffentlichen Dienst umfassend und tief gegliedert abzubilden. Die Daten der Finanz- und Personalstatistiken bilden die Grundlage für finanz- und wirtschaftspolitische Entscheidungen und für Analysen und Vergleiche auf nationaler Ebene. Sie sind aber auch die wichtigsten Basisstatistiken für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen bei der Berechnung der Daten des Staatssektors im Rahmen des EU-Stabilitätspaktes und des Staatskonsums.

Um bei sich wandelnden Rahmenbedingungen relevante und zuverlässige Daten bereitzustellen, werden die Konzepte und Methoden in bestimmten Abständen überarbeitet. Die Finanz- und Personalstatistiken sind ab dem Berichtsjahr 2011 auf eine erweiterte Abgrenzung des Öffentlichen Gesamthaushalts übergegangen. Danach gehören neben den Kernhaushalten von Bund, Ländern, Gemeinden/Gemeindeverbänden und der Sozialversicherung sowie den Finanzanteilen der Europäischen Union (EU-Anteilen) auch diejenigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zum Öffentlichen Gesamthaushalt, die nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen zum Staatssektor zählen (Extrahaushalte).

Die Kernhaushalte (Kern) und die Extrahaushalte der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung (mittlere Schale) bilden im Modell des Schalenkonzepts den Öffentlichen Gesamthaushalt. Dazu zählen auch die Finanzanteile der Europäischen Union. Die äußere Schale beinhaltet alle Sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die zusammen mit dem Öffentlichen Gesamthaushalt den Öffentlichen Bereich darstellen.

Die Statistiken der öffentlichen Finanzen erfassen die Ausgaben/Auszahlungen/Aufwendungen, die zur Finanzierung erforderlichen Einnahmen/Einzahlungen/Erträge, die Schulden und das Finanzvermögen des öffentlichen Bereiches mit seinen öffentlichen Haushalten der traditionellen Art (Kernhaushalte), seinen Extrahaushalten und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU).

Die vierteljährliche Kassenstatistik gibt einen aktuellen Überblick über die Kassenergebnisse und den Schuldenstand der kommunalen Gebietskörperschaften.

Jährlich werden in den Rechnungsergebnissen (Jahresrechnungsstatistik) die Ausgaben/Auszahlungen und Einnahmen/Einzahlungen aller Kernhaushalte in tiefer fachlicher Gliederung erhoben. Die Statistik liefert Angaben über die Verwendung der öffentlichen Mittel und Mittelzufluss nach Arten und Aufgabenbereichen/Produkten sowie über die Verflechtung der öffentlichen Haushalte untereinander.

Die Schuldenstatistik informiert darüber, in welchem Umfang der öffentliche Gesamthaushalt (Kern- und Extrahaushalte) und die öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen durch aufgenommene Fremdmittel, sonstige Verbindlichkeiten und kreditähnliche Rechtsgeschäfte belastet sind. Die Schulden werden jährlich erhoben mit Ausnahme der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen auch vierteljährlich.

Jährlich zum Stichtag 31.12. werden im Rahmen der Statistik des Finanzvermögens die verschiedenen Vermögensanlagen (z.B. Einlagen, Ausleihungen, Anteilsrechte, sonstige Forderungen) bei den Kern- und Extrahaushalten erfasst.

Der Realsteuervergleich liefert jährlich Informationen über die Hebesätze und die Steuereinnahmekraft der Gemeinden für regionale Vergleiche und bildet eine Grundlage für den Länderfinanzausgleich.

In der jährlichen Hochschulfinanzstatistik werden die Aufgaben/Aufwendungen und die Einnahmen/Erträge, gegliedert nach Lehr- und Forschungsbereichen, erhoben. Vierteljährlich werden die Aufwendungen, Investitionsausgaben und Erträge nach Arten sowie die Verbindlichkeiten erfragt.

Von den öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die anders als die Mehrzahl der öffentlichen Haushalte die kaufmännische Buchführung anwenden, werden die Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagennachweis) statistisch erhoben. Berichtsstellen, die zum Sektor Staat gehören, werden vierteljährlich mit einem reduzierten Erhebungskatalog der Jahresabschlüsse befragt.

Für alle öffentlichen Haushalte (Land, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise, Zweckverbände, Sozialversicherungsträger) und öffentlich bestimmte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen werden in der Personalstandstatistik zum Erhebungsstichtag 30.06. je Beschäftigten Art, Umfang und Dauer des Dienstverhältnisses, Geschlecht, Laufbahn, Einstufung, Dienst- und Arbeitsort sowie Zuordnung zum Aufgabenbereich/Produkt, im Land auch zum Kapitel, erfasst.

Die Versorgungsempfängerstatistik liefert Angaben über die Versorgungsleistungen an ehemalige Beamte bzw. ihre Hinterbliebenen.

Neben den Bundesstatistiken werden wichtige Aufgaben für den Freistaat Thüringen durchgeführt. Es handelt sich dabei im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches vor allem um die Berechnungen der Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden und Landkreise sowie die Bereitstellung der Datengrundlagen für die Ermittlung der Kreisumlage.

Des Weiteren werden die Gewerbesteuer als Basis für die Ermittlung der Gewerbesteuerumlage erfragt und die Schlüsselzahlen für die Berechnung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ermittelt. Damit wird dem Gemeindefinanzreformgesetz entsprochen und die Datengrundlage für weitere Zahlungsströme zwischen Bund, Land und Gemeinde geschaffen.

Abteilung 3: Bevölkerung, Haushalte, Bildung, Soziales, Steuern und Ländlicher Raum

Leiterin: Frau Sommer     Telefon: +49 (0) 361 57331-9400     E-Mail: poststelle@statistik.thueringen.de

Referat 31
Bevölkerungs- und Haushaltsstatistiken

Leiterin: Frau Sommer     Telefon: +49 (0) 361 57331-9400     

Die Bevölkerungsstatistiken liefern für das Land, die Kreise, Gemeinden und Gemeindeverbände Thüringens Ergebnisse über die Bevölkerungsentwicklung, die Alters- und Geschlechtsstruktur der Bevölkerung, die Bevölkerungsdichte, die Zahl und Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung, die Zahl der Geburten und Sterbefälle, die Zu- und Fortzüge, die Eheschließungen und -scheidungen und über die Einbürgerungen. Mit diesen Ergebnissen werden unter anderem wichtige Maßzahlen wie die Geburtenrate oder die Sterbekennziffern berechnet. Darüber hinaus werden auch Bevölkerungsvorausberechnungen und weitere Anschlussrechnungen für Planungszwecke durchgeführt. Die Ergebnisse über den Stand der Bevölkerung, ihre Zusammensetzung nach demographischen und sozialen Merkmalen sowie ihre regionale Verteilung sind unentbehrliche Grundlage jeder staatlichen Arbeit und Ausgangspunkt zahlreicher planerischer Überlegungen durch Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und andere gesellschaftliche Gruppen. Auch für die Einteilung der Wahlkreise, die administrative Gliederung des Landes, die Zahl der Gemeinderatsmitglieder, den Finanzausgleich der Länder und Kommunen sowie zahlreiche weitere Verwendungszwecke werden bevölkerungsstatistische Unterlagen benötigt.

Regelmäßig werden verschiedene Befragungen privater Haushalte auf nationaler und europäischer Ebene durchgeführt.

Der Mikrozensus ist eine Haushaltsbefragung mit Auskunftspflicht, der grundlegende Daten über die Struktur der Bevölkerung, die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Art der Erwerbsbeteiligung liefert. In Thüringen werden jährlich rund 10 000 Haushalte - das sind 1 % aller Haushalte stellvertretend für die gesamte Bevölkerung - über das Jahr verteilt befragt. Sie werden nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt. Die Ergebnisse des Mikrozensus gehen ein in Regierungsberichte, in das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, bilden die Grundlage für die laufende Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, den jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung und vieles andere mehr. Die Ergebnisse der in den Mikrozensus integrierten Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union werden unter anderem herangezogen für die Verteilung der Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU.

Im Rahmen von freiwilligen Haushaltsbefragungen werden jährlich die Laufenden Wirtschaftsrechnungen, Leben in Europa und die Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien durchgeführt. Mit den Ergebnissen dieser Erhebungen werden die aktuellen Wohn-, Lebens- und Einkommensbedingungen Thüringer Haushalte abgebildet. Auch Informationen zu Ausgabenstrukturen, Geld- und Sachvermögen der Haushalte sowie der Ausstattung mit Gebrauchsgütern oder zur Nutzung von Informationstechnologien können so gewonnen werden.

Die alle fünf Jahre durchgeführte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe dient der Gewinnung detaillierter statistischer Daten über die Wohnsituation der Haushalte, ihre wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, ihre Ausstattung mit Gebrauchsgütern sowie ihre Einnahmen und Ausgaben. Die Daten liefern wertvolle Ergebnisse für die Politik, Wirtschaft und Wissenschaft und stehen ebenso den Medien, Verbänden, Gewerkschaften und Privatpersonen zur Verfügung. Beispielsweise bilden die Ergebnisse eine wichtige Datengrundlage für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und dienen zur Festlegung von Sozialleistungssätzen.

Die Angaben aus der Zeitverwendungserhebung sollen ein umfassendes Bild über die Zeitverwendung privater Haushalte ergeben. Alle zehn Jahre werden hier insbesondere Informationen zur Arbeitsbelastung und Arbeitsteilung in der Familie, zur Kinderbetreuung, zum freiwilligen Engagement, zur Zeitverwendung von Kindern und Jugendlichen sowie zum persönlichen Zeitempfinden gewonnen.

Referat 32
Bildung, Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen

Leiterin: Frau Krumbholz     Telefon: +49 (0) 361 57334-2500     

Im Rahmen der Statistiken über die allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie der Hochschul- und Berufsbildungsstatistiken werden u.a. Merkmale wie die Anzahl der Schüler, Studenten und Auszubildenden, die Klassenstärken, die Anzahl und Arten der Bildungseinrichtungen, das Hochschulpersonal, bis hin zu Arbeitsgemeinschaften der Schüler erfasst und dargestellt. Diese Daten bilden eine umfassende Grundlage z.B. für Analysen, Prognosen, Bedarfsberechnungen und Planungen, die sowohl für Thüringen insgesamt als auch auf Kreis- und Gemeindeebene (Schülerprognosen, Einteilung von Schulbezirken, Strukturierung der Bildungseinrichtungen) von besonderer Bedeutung sind.

Angaben auf dem Gebiet der Kultur beruhen auf Befragungen anderer Institutionen (wie z.B. des Deutschen Bühnenvereins, des Bundesverbandes Deutscher Theater, der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. und des Deutschen Bibliotheksinstitutes).

Die Statistiken des Gesundheitswesens umfassen u.a. Angaben über den Gesundheitszustand der Bevölkerung, über die medizinische Versorgung und Betreuung der Patienten im stationären Bereich sowie über die Todesursachen. Diese Daten sind Ausgangspunkt für die Beobachtung der Entwicklung von Krankheitsfällen (z.B. nationales Krebsregister) und zur Einleitung von Maßnahmen zu deren Bekämpfung. Sie stehen auch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur weiteren Verwendung zur Verfügung.

Mit den Statistiken des Sozialwesens werden insbesondere Transferleistungen des Staates an die Bürger erfasst und dargestellt. Diese Statistiken enthalten Angaben wie z.B. die Zahl der Empfänger von Wohngeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen und Kriegsopferfürsorge, die Höhe der Leistungen sowie die Ursachen für die Hilfegewährung.

Darüber hinaus werden seit 1999 Angaben über ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen erhoben.

Die Statistiken der Jugendhilfe umfassen u.a. die Anzahl und die Kapazität von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, das dort tätige Personal, die Zahl von Adoptionen sowie Maßnahmen zur erzieherischen Hilfe für Jugendliche.

Referat 33
Steuern, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen, Rechtspflege

Leiterin: Frau König     Telefon: +49 (0) 361 57331-9240     

Die Steuerstatistiken stellen die Ergebnisse der einzelnen Steuerarten und ihre Berechnungsgrundlagen dar. Neben dem Steueraufkommen bieten sie detaillierte Informationen zur Beurteilung von Struktur und Wirkungsweise der Steuern und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung. Sie informieren auch über die Steuerbelastung der Einwohner und der Unternehmen.

Die Steuerstatistiken werden von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder insbesondere bei finanzpolitischen Planungen und Entscheidungen genutzt, um Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen auf die öffentlichen Haushalte und auf die Steuerpflichtigen abzuschätzen. Darüber hinaus werden sie für finanzpolitische Aufgaben, wie die Lohnsteuerzerlegung (Länderfinanzausgleich) und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer (kommunaler Finanzausgleich) herangezogen.

Die Steuerstatistiken sind aber nicht nur Instrument der Fiskal- und Steuerpolitik, sondern dienen auch zur allgemeinen Beobachtung der Wirtschaft. So liefern sie sehr detaillierte Informationen über die Umsätze von Wirtschaftsbereichen (Umsatzsteuerstatistik) und das Einkommen von juristischen und natürlichen Personen (Körperschaftsteuerstatistik, Lohn- und Einkommensteuerstatistik).

Gegenwärtig führt das Thüringer Landesamt für Statistik die folgenden Steuerstatistiken durch:

  • die Lohn- und Einkommensteuerstatistik,
  • die Körperschaftsteuerstatistik,
  • die Gewerbesteuerstatistik,
  • die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen, Veranlagungen) sowie
  • die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik.

Bei allen Steuerstatistiken handelt es sich um Sekundärstatistiken. Sie basieren auf den Ergebnissen der Steuerfestsetzungs- bzw. Steueranmeldungsverfahren und den Informationen aus dem Grundinformationsdienst der Finanzverwaltung.

Aufgabe der bundeseinheitlich durchgeführten Gewerbeanzeigenstatistik ist es, das Meldegeschehen in seiner Gesamtheit monatlich darzustellen, um insbesondere Aufschlüsse über Unternehmensgründungen und -stilllegungen aus ökonomischer und soziologischer Sicht zu erhalten.

Die Gewerbeanzeigenstatistik liefert Informationen über die Zahl der Gewerbean- und -abmeldungen u. a. nach Meldungsgrund, Wirtschaftsbereichen und Rechtsformen sowie nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit.

Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen u. a. Ministerien des Bundes und der Länder, Wirtschaftsverbände, Universitäten, Forschungsinstitute sowie Institutionen zur Gründungsförderung.

Die Gewerbeanzeigenstatistik basiert auf den durch die unteren Gewerbebehörden an das Thüringer Landesamt für Statistik übermittelten Gewerbeanzeigen.

Die Insolvenzstatistik dient der Gewinnung zuverlässiger und bundesweit vergleichbarer Daten über sämtliche eröffneten und mangels Masse abgewiesenen Insolvenzverfahren.

Die Statistik der beantragten Insolvenzverfahren basiert auf den Meldungen der Insolvenzgerichte und liefert monatlich Informationen über Insolvenzverfahren der Unternehmen und natürlichen Personen.

Die Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung beruht auf den Meldungen der Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder nach Abschluss der Verfahren. So lassen sich nach Abschluss der Ermittlung der Gläubigerforderungen, der vorhandenen Teilungsmasse und deren Verteilung auf die Gläubiger die finanziellen Auswirkungen absehen.

Bei den Rechtspflegestatistiken unterscheidet man zum einen die Justizgeschäftsstatistiken, welche die Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften widerspiegeln. Die Justizgeschäftsstatistiken liefern Angaben über den Geschäftsanfall der Zivil-, Familien- und Strafgerichte (ordentliche Gerichtsbarkeit) und der Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichte und des Finanzgerichts (Fachgerichtsbarkeit) sowie über die Staatsanwaltschaften.

Zum anderen werden die Strafvollzugs- und die Strafverfolgungsstatistik, die sogenannten Personenstatistiken aufbereitet.

Die Strafvollzugsstatistik erfasst die Belegung der Justizvollzugsanstalten sowie kriminologische und demographische Angaben über die inhaftierten Gefangenen. In der Strafverfolgungsstatistik werden alle wegen eines Verbrechens oder Vergehens nach Bundes- oder Landesrecht rechtskräftig erfolgten Aburteilungen und Verurteilungen ausgewertet.

Referat 34
Ländlicher Raum, Ernährung und Agrarstruktur

Leiterin: Frau Schreiber     Telefon: +49 (0) 361 57334-2551     

Die Statistiken in diesem Bereich liefern Ergebnisse, die auf nationaler Ebene für Versorgung, Markt und Außenhandel sowie für den Berufsstand der Landwirte von Bedeutung sind. Auf Grund der besonderen Stellung der Agrarpolitik im Rahmen der Europäischen Union werden die Statistiken zugleich in das agrarstatistische System der EU eingebunden. Ergebnisse über strukturelle und soziale Entwicklungen in der Landwirtschaft werden aus der Agrarstrukturerhebung, die zugleich eine EU-Strukturerhebung ist, für Zwecke der Planung und Bilanzierung der Europäischen Union zur Verfügung gestellt und sind somit eine wesentliche Voraussetzung für die gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union. Hierbei werden statistische Angaben über die Struktur der Bodennutzung und der Viehhaltung der landwirtschaftlichen Betriebe, über die in diesem Bereich tätigen Personen sowie über weitere Strukturmerkmale erfasst und aufbereitet.

Darüber hinaus wird etwa alle 10 Jahre ein Zensus, die Landwirtschaftszählung, durchgeführt.

Gleichfalls wichtige Entscheidungshilfen für Wirtschaft und Politik auf nationaler und supranationaler Ebene liefern die Ergebnisse der landwirtschaftlichen Produktions- und Erzeugungsstatistiken zur Feststellung der Produktionsleistungen. Diese Statistiken gliedern sich in die Bereiche der pflanzlichen Produktion und tierischen Erzeugung.

Die Statistiken zur pflanzlichen Produktion umfassen Erhebungen über den Anbau und die Ernte von landwirtschaftlichen Kulturen. Hierzu zählt zunächst die Bodennutzungshaupterhebung zum Nachweis der Gesamtfläche nach Nutzungsarten sowie des Anbaus auf dem Ackerland. Im Rahmen der Gemüseerhebung wird der Anbau von Gemüse und Erdbeeren erhoben. Weitere spezielle Erhebungen der Bodennutzung sind die Zierpflanzenerhebung, die Baumschulerhebung, die Strauchbeerenerhebung sowie die Baumobstanbauerhebung.

Die Ermittlung der Erträge für landwirtschaftliche Feldfrüchte, Baumobst und Wein erfolgt im Rahmen der Ernteberichterstattungen, die einerseits durch Schätzungen der Ernteberichterstatter und bei Getreide, Raps und Kartoffeln zusätzlich auf objektiven Ertragsmessungen beruhen.

Die Erntemengen berechnen sich aus den geschätzten und gemessenen Ertragsleistungen und den Ergebnissen der Bodennutzungserhebungen.

Die Statistiken der tierischen Erzeugung umfassen die Erhebung über die Viehbestände, die Geflügelstatistik, die Aquakulturstatistik, die Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik sowie die Milchstatistik. Ab 2009 obliegt die Aufbereitung der Milchstatistik der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Alle vorgenannten Erhebungen werden nach dem Betriebsitzsystem erhoben.

Eine Sonderstellung nimmt die gleichfalls im Agrarstatistikgesetz angeordnete Flächenerhebung (Bodenflächen nach Art der tatsächlichen Nutzung) ein. Die Nachweisung der Flächen erfolgt in dem Gebiet, in dem diese gelegen sind (Belegenheitsprinzip). Die Ergebnisse der Flächenerhebung resultieren aus der Auswertung des im Landesamt für Vermessung und Geoinformation geführten Liegenschaftskatasters.

Abteilung 4: Informationstechnologie, Zentrale Verzeichnisse, Zensus

Leiter: Herr Leuschner     Telefon: +49 (0) 361 57331-9500     E-Mail: abteilung4@statistik.thueringen.de

Referat 41
IT-Anwendungsentwicklung und IT-Datenmanagement

Leiter: Herr Leuschner     Telefon: +49 (0) 361 57331-9500     

Aufgabe der IT-Anwendungsentwicklung ist die IT- Organisation, die Programmierung, der Test, die Einführung und Wartung von Verbund- und Landesprogrammen im Auftrag des Statistischen Verbundes, der Landesregierung, des Landeswahlleiters, der fachstatistischen Abteilungen im Amt bzw. externer Nutzer. Die Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit den fachstatistischen Abteilungen bzw. mit dem Statistischen Bundesamt realisiert.

Der Statistische Verbund ist eine gemeinsame Einrichtung aller statistischen Landesämter und des Statistischen Bundesamtes. Er sichert die bundeseinheitliche Programmierung, Organisation und Anwendung der statistischen IT-Verfahren – eine nicht mehr wegzudenkende Kooperations- und Rationalisierungsform im Bereich der amtlichen Statistik.

Aufgabe des Sachgebiets IT-Datenmanagement ist der Aufbau und die Pflege von Datenbank- bzw. Informationssystemen des TLS sowie die Erstellung von Auswertungen mit Hilfe von Datenbank-Tools.

Referat 42
IT-Infrastruktur, IT-Administration, IT-Strategie, IT-Produktion

Leiter: Herr Neubacher     Telefon: +49 (0) 361 57331-9510     

Die Nutzung der Informationstechnik innerhalb des Amtes erfordert eine sorgfältige Abstimmung der technologischen Abläufe und Betreuung der eingesetzten Hard- und Software. Im Mittelpunkt steht dabei das lokale Netzwerk (LAN) des Landesamtes. Dadurch kann dem Endbenutzer ein weitestgehend verzögerungsfreier Zugriff auf verschiedene Datenpools angeboten werden.
Darüber hinaus erfolgt die PC-bezogene System- und Nutzerbetreuung.

Die IT-Strategie umfasst die Erstellung von IT-Konzepten und die langfristige Planung der IT-Infrastruktur.

Im Rahmen der zentralen IT-Produktion und Datenhaltung (ZPD) werden Fachverfahren für ausgewählte Statistiken zentral für alle Landesämter (Prinzip: Einer für Alle) bereitgestellt und die zugehörigen Fachanwender unterstützt.

Aufgabe der Verfahrensbetreuung ist die Betreuung der statistischen Fachverfahren (Bundes-, Landes- und Sonderaufgaben) sowie die Weiterleitung der Ergebnisse an die statistischen Landesämter oder das Statistische Bundesamt. Es werden Auftragsarbeiten für die IT-Auswertungen der statistischen Ergebnisse realisiert.

Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Ausgestaltung der Onlineerhebungen.

Referat 43
IT-Sicherheit

Leiter: Herr Siering     Telefon: +49 (0) 361 57331-9520     

Die IT-Sicherheit begrenzt die Risiken beim Einsatz von Informationstechnologie durch infrastrukturelle, organisatorische, personelle und technische Maßnahmen zur Informationssicherheit.

Referat 44
Zentrale Verzeichnisse, Adressregister, Zensus, Registerzensus

Leiterin: Frau Kayser     Telefon: +49 (0) 361 57331-9648     E-Mail: zensus2022@statistik.thueringen.de

Die Ergebnisse eines Zensus (Volkszählung) liefern Informationen über die demographische und sozioökonomische Struktur der Bevölkerung, der Erwerbstätigen, der Haushalte und Familien. Üblicherweise werden gleichzeitig auch Daten über Gebäude und Wohnungen erhoben. Diese liefern Informationen über die Wohnsituation der Bevölkerung, der Haushalte und Familien und generelle Bestandsdaten zu Gebäuden und Wohnungen.

Personalrat

Personalrat

Vorsitzende: Frau Rehtanz     Telefon: +49 (0) 361 57334-9666     E-Mail: personalrat@statistik.thueringen.de

Die Personalvertretung ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte, Arbeiter) der Dienststelle.

Beauftragte

Gleichstellungsbeauftragte

     Telefon: +49 (0) 361 57331-9115     E-Mail: gleichstellung@statistik.thueringen.de

Gleichstellung zu fördern und zu sichern ist ein durchgängiges Leitprinzip in der öffentlichen Verwaltung, das in allen Aufgabenbereichen und bei allen Entscheidungen der Dienststelle zu berücksichtigen ist.

Ziel dieser Förderung ist insbesondere

  • die Schaffung von Bedingungen, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen,
  • der Ausgleich von Nachteilen, die als Folge einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung entstehen,
  • die Erhöhung des Anteils von Frauen oder Männern, soweit sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind, sowie
  • die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien, für die das Land oder die Verwaltungsbehörden der kommunalen Gebietskörperschaften Berufungs- oder Entsendungsrechte haben.

Gleichstellungsbeauftragte

  • überwachen und fördern die Umsetzung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und der Vereinbarungen im Gleichstellungsplan in der Dienststelle,
  • wirken bereits im Vorfeld bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Dienststelle mit,
  • beraten die Dienststellenleitung bei Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer,
  • helfen beim Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung und
  • beraten Beschäftigte im Einzelfall zu den verschiedensten Fragestellungen

Datenschutzbeauftragter

     Telefon: +49 (0) 361 57331-9622     E-Mail: datenschutz@statistik.thueringen.de

Der Beauftragte für Datenschutz wirkt auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Thüringer Datenschutzgesetzes hin. Er überwacht den Umfang sowie die Verfahren, Methoden und Prozesse, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden.

IT-Sicherheitsbeauftragter

     Telefon: +49 (0) 361 57331-9519     E-Mail: ISB@statistik.thueringen.de

Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist Ansprechpartner zu allen Themen der Informationssicherheit im Thüringer Landesamt für Statistik. Er erstellt Leitlinien und Konzepte zur Informationssicherheit und initiiert und kontrolliert die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Er verantwortet zudem die Untersuchung und Eskalation sicherheitsrelevanter Vorfälle.
Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist in dieser Funktion der Behördenleitung direkt unterstellt.

Antikorruptionsbeauftragte

     Telefon: +49 (0) 361 57331-9620     E-Mail: auskunft@statistik.thueringen.de

Er ist Ansprechpartner für die Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie für die Bürgerinnen und Bürger bei Korruptionshinweisen. Daneben ist er verantwortlich für die Verhütung und Aufdeckung von Korruptionsfällen und unterstützt die Behördenleitung in ihrer Steuerungs- und Entscheidungsfunktion.

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