Designelement im Header
Direkt zum Inhalt
Ende des Menüs
Zurück |

Definitionen und Erläuterungen

Gliederung nach Sachgebieten

▸  Gliederung nach dem Alphabet

Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.

Auswahl des Sachgebietes   

BegriffSachgebietErläuterung
AufgabenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit ist die vollständige und endgültige Schließung eines Betriebes (vollständige Aufgabe) oder die Aufgabe nach Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung).

Die Verlegung eines Betriebes in eine andere Gemeinde (auch innerhalb des Zuständigkeitsbereiches eines Landratsamtes) ist als Fortzug gesondert ausgewiesen.
Beschäftigte bzw. Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Bei Unternehmensinsolvenzverfahren wird zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst.
BetriebUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Ein Betrieb ist eine Niederlassung an einem bestimmten Ort. Zu dem Betrieb zählen zusätzlich örtlich und organisatorisch angegliederte Betriebsteile. Es muss mindestens ein Beschäftigter im Auftrag des Unternehmens arbeiten.
BetriebsaufgabenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Betriebsaufgaben sind vollständige Aufgaben (außer Nebenerwerb) von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung als Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder natürliche Personen (natürliche Personen nur bei Meldung einer Hauptniederlassung und mit Eintrag ins Handelsregister bzw. in die Handwerksrolle oder mit mindestens einem Arbeitnehmer/einer Arbeitnehmerin).
BetriebsgründungenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Betriebsgründungen sind Neugründungen (außer Nebenerwerb) von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung als Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder natürliche Personen (natürliche Personen nur bei Meldung einer Hauptniederlassung und mit Eintrag ins Handelsregister bzw. in die Handwerksrolle oder mit mindestens einem Arbeitnehmer/einer Arbeitnehmerin).
Eröffnetes InsolvenzverfahrenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Ein Insolvenzverfahren wird eröffnet, wenn das Vermögen des Schuldners ausreicht, um die Verfahrenskosten zu begleichen oder ein entsprechender Geldbetrag vorgeschossen wird.
GewerbeabmeldungenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Ein Gewerbe ist abzumelden bei der Aufgabe eines Betriebes durch vollständige Aufgabe oder Aufgabe nach Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung), beim Fortzug eines Betriebes in eine andere Gemeinde (auch innerhalb des Zuständigkeitsbereiches eines Landratsamtes) und bei der Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes durch Rechtsformwechsel, Gesellschafteraustritt oder Erbfolge/Verkauf/Verpachtung.
GewerbeanmeldungenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Ein Gewerbe ist anzumelden bei der Neuerrichtung eines Betriebes durch Neugründung oder Gründung nach Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung), beim Zuzug eines Betriebes aus einer anderen Gemeinde (auch innerhalb des Zuständigkeitsbereiches eines Landratsamtes) und bei der Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes durch Rechtsformwechsel, Gesellschaftereintritt oder Erbfolge/Kauf/Pacht.
GewerbeummeldungenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Ein Gewerbe ist umzumelden bei der Veränderung der Betriebstätigkeit und bei der Verlegung eines Betriebes innerhalb der Gemeinde.
HauptniederlassungenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Eine Hauptniederlassung ist der Mittelpunkt des Geschäftsverkehrs eines Betriebes, der sich bei Personengesellschaften und juristischen Personen am Sitz des Unternehmens befindet. Eine Hauptniederlassung ist auch dann gegeben, wenn daneben keine Zweigniederlassungen oder unselbständige Zweigstellen betrieben werden, sie kann auch in der Wohnung des Gewerbetreibenden (z.B. eines Maklers) liegen.
InsolvenzverfahrenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Ein Insolvenzverfahren kann auf Antrag durch die Gläubiger oder den Schuldner über das Vermögen jeder natürlichen und juristischen Person eröffnet werden. Ferner kann ein Verfahren über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, über einen Nachlass oder über das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft eröffnet werden. Allgemeine Eröffnungsgründe sind die Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (Antrag durch den Schuldner) und die Überschuldung (bei juristischen Personen). Zu unterscheiden ist zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren.
Juristische PersonenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Dabei handelt es sich z.B. um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Aktiengesellschaft (AG), eine eingetragene Genossenschaft oder einen eingetragenen Verein.
Mangels Masse abgewiesenes InsolvenzverfahrenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Eine Abweisung mangels Masse erfolgt für ein Insolvenzverfahren, wenn das Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu begleichen.
MasterbetriebUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Betriebe eines Unternehmens mit derselben wirtschaftlichen Tätigkeit und in derselben Gemeinde können in dem zur Pflege des statistischen Unternehmensregisters bestimmten Material der Bundesagentur für Arbeit zu einem Masterbetrieb zusammengefasst werden. Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der einem Masterbetrieb zugeordneten Betriebe werden bei dem Masterbetrieb gebündelt ausgewiesen. In bestimmten Fällen kann eine Zusammenfassung auch bei Betrieben erfolgen, die in unterschiedlichen Gemeinden ansässig sind.
NeuerrichtungenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Die Neuerrichtung ist der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit (Neugründung) oder die Gründung nach Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung).

Die Verlegung eines Betriebes aus einer anderen Gemeinde (auch innerhalb des Zuständigkeitsbereiches eines Landratsamtes) ist als Zuzug gesondert ausgewiesen.
NeugründungenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Unter Neugründungen (Eröffnung eines Gewerbes) sind die Betriebsgründungen und sonstige Neugründungen zu verstehen.
NiederlassungUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Eine Niederlassung ist eine örtliche abgegrenzte Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Sie ist rechtlich unselbständig.
PersonengesellschaftenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Bei Personengesellschaften sind alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter die Gewerbetreibenden, nicht dagegen die Personengesellschaften als solche, weil diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Zu den Personengesellschaften gehören die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG).
Rechtliche EinheitUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Eine Rechtliche Einheit wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.
RegelinsolvenzverfahrenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Ein Regelinsolvenzverfahren kommt für Unternehmen, für natürliche Personen mit unternehmerischer Tätigkeit, für Nachlässe oder sonstige besondere Arten von Insolvenzverfahren in Betracht. Hierzu gehören auch ehemals selbständig Tätige, deren Verhältnisse nicht überschaubar sind (d.h. mehr als 19 Gläubiger oder mit Verbindlichkeiten durch Arbeitsverhältnisse). Die am 1. Dezember 2001 in Kraft getretene Änderung der Insolvenzordnung bestimmt, dass Kleingewerbetreibende nicht mehr ein Verbraucherinsolvenzverfahren, sondern ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen müssen.
SchuldenbereinigungsplanUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Vor der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens muss unter Aufsicht des Gerichts der Versuch unternommen werden, die Gläubiger mittels eines Schuldenbereinigungsplanes zufrieden zu stellen. Dieser gilt als angenommen, wenn die Gläubiger zustimmen.
Sonstige NeugründungenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Sonstige Neugründungen sind Neugründungen im Nebenerwerb und Neugründungen von Hauptniederlassungen durch Kleingewerbetreibende, die nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Der Kleingewerbetreibende (Nicht-Kaufmann/frau) ist nicht im Handelsregister eingetragen, besitzt keine Handwerkskarte und beschäftigt keine Arbeitnehmer.
Sonstige StilllegungenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Sonstige Stilllegungen sind vollständige Aufgaben im Nebenerwerb und vollständige Aufgaben von Hauptniederlassungen durch Kleingewerbetreibende, die nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Der Kleingewerbetreibende (Nicht-Kaufmann/frau) ist nicht im Handelsregister eingetragen und beschäftigt keine Arbeitnehmer.
Sozialversicherungspflichtig BeschäftigteUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungs-pflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden.
ÜbergabenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Gründe für die Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes sind: Verkauf oder Verpachtung, der Antritt der Erbfolge, Rechtsformwechsel (bisheriger Rechtsträger bleibt bestehen) sowie Gesellschafteraustritt.
ÜbernahmenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Gründe für die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes können sein: Kauf oder Pacht, der Eintritt der Erbfolge, Rechtsformwechsel (bisheriger Rechtsträger bleibt bestehen) sowie Gesellschaftereintritt.
UmsatzUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Die Hauptquelle für den Umsatz im Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden (steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen). Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt.
Unselbständige ZweigstellenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Eine unselbständige Zweigstelle ist eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient (z.B. ein Auslieferungslager), jedoch nicht die Bedingungen einer Zweigniederlassung erfüllt.
UnternehmenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination Rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Ein Unternehmen kann einer einzigen Rechtlichen Einheit entsprechen oder aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen.
VerbraucherinsolvenzverfahrenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren stellt ein vereinfachtes Insolvenzverfahren dar, das bis 30. November 2001 für Verbraucher und Kleingewerbetreibende galt. Ab Ende 2001 kommt ein Verbraucherinsolvenzverfahren außer für Verbraucher nur noch für ehemals selbständig Tätige zur Anwendung, deren Verhältnisse überschaubar sind (d.h. weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten durch Arbeitsverhältnisse).
Vollständige AufgabenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Unter vollständiger Aufgabe ist die vollständige und endgültige Schließung des (gesamten) Betriebes zu verstehen. Es wird zwischen Betriebsaufgaben und sonstigen Stilllegungen unterschieden.
Voraussichtliche ForderungenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Bei Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren wird zum Zeitpunkt der Antragstellung die Summe der Gläubigerforderungen erfasst.
Wirtschaftssystematische ZuordnungUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Die branchenbezogene Einordnung von Unternehmen, Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen basiert im Unternehmensregister auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
ZweigniederlassungenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Eine Zweigniederlassung ist ein Betrieb mit selbständiger Organisation, selbständigen Betriebsmitteln und gesonderter Buchführung, dessen Leiter Geschäfte selbständig abzuschließen und durchzuführen befugt ist.

  nach oben

© Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt – Postfach 90 01 63, 99104 Erfurt