Die Grundgesamtheit der auskunftspflichtigen Unternehmen für die vierteljährliche Personenverkehrsstatistik unterscheidet sich von der Grundgesamtheit der auskunftspflichtigen Unternehmen für die jährliche Personenverkehrsstatistik.*) Unternehmen, die mindestens 250.000 Fahrgäste im Jahr der letzten Totalerhebung befördert haben. - Ohne Schienenfernverkehr. 2) Werden während einer Fahrt mehrere Verkehrsmittel eines Unternehmens von einem Fahrgast benutzt, so ist die addierte Fahrgastzahl nach Verkehrsmitteln (Verkehrsmittelfahrten) höher als die Fahrgastzahl im Liniennahverkehr zusammen (Unternehmensfahrten).
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